In manchen Verbänden und Ortsgruppen werden möglicherweise aus Unwissenheit Imker mehr oder weniger genötigt, dem Verband oder der Ortsgruppe Bienenstandkoordinaten bekannt zu geben.
Jedenfalls werden sie offensichtlich über die tatsächlich bestehende Situation nicht ausreichend aufgeklärt. Dies alles entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage und zwar im doppelten Sinn:
1. Erstens existiert die rechtliche Grundlage dafür noch gar nicht. Diese ist erst in Ausarbeitung und es ist noch
nicht einmal fix, welchen genauen Inhalts diese sein wird
2. Zweitens: egal wie dieser Inhalt aussehen wird, ist es das verbriefte Recht des jeweiligen Imkers über seine Daten alleinig unter Wahrung eines umfassenden Datenschutz selbst und allein zu verfügen. Er hat allerdings die Möglichkeit, dieses Recht an gewisse Fachorganisationen (Imkerverband, Landwirtschaftskammer) abzutreten und diese Organisationen zur Erledigung der irgendwann (nach Inkrafttreten der notwendigen Verordnung) erforderlichen Einträge zu ermächtigen. Zu dieser Abtretung seiner Rechte und Pflichten kann der Imker jedenfalls nicht gezwungen werden.
Diese Abtretung kann in Fällen, wo ein Imker nicht mit dem Computer umgehen kann, praktisch und von Vorteil sein. In der Praxis wird es so sein, dass jeder im VIS(VeterinärInformationsSystem) erfasste Imker ein Konto bekommt und er vom statistischen Zentralamt dafür einen Zugangscode übermittelt bekommen wird. Über diesen Zugang kann jeder Imker alle notwendigen Eingaben unter Wahrung des Datenschutzes bequem von zu Hause aus allein erledigen.
Jedenfalls werden sie offensichtlich über die tatsächlich bestehende Situation nicht ausreichend aufgeklärt. Dies alles entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage und zwar im doppelten Sinn:
1. Erstens existiert die rechtliche Grundlage dafür noch gar nicht. Diese ist erst in Ausarbeitung und es ist noch
nicht einmal fix, welchen genauen Inhalts diese sein wird
2. Zweitens: egal wie dieser Inhalt aussehen wird, ist es das verbriefte Recht des jeweiligen Imkers über seine Daten alleinig unter Wahrung eines umfassenden Datenschutz selbst und allein zu verfügen. Er hat allerdings die Möglichkeit, dieses Recht an gewisse Fachorganisationen (Imkerverband, Landwirtschaftskammer) abzutreten und diese Organisationen zur Erledigung der irgendwann (nach Inkrafttreten der notwendigen Verordnung) erforderlichen Einträge zu ermächtigen. Zu dieser Abtretung seiner Rechte und Pflichten kann der Imker jedenfalls nicht gezwungen werden.
Diese Abtretung kann in Fällen, wo ein Imker nicht mit dem Computer umgehen kann, praktisch und von Vorteil sein. In der Praxis wird es so sein, dass jeder im VIS(VeterinärInformationsSystem) erfasste Imker ein Konto bekommt und er vom statistischen Zentralamt dafür einen Zugangscode übermittelt bekommen wird. Über diesen Zugang kann jeder Imker alle notwendigen Eingaben unter Wahrung des Datenschutzes bequem von zu Hause aus allein erledigen.