Ein 35-jähriger Winterthurer Honig-Händler ist am Donnerstag vor dem Zürcher Obergericht gestanden. Er soll dem Discounter Aldi Suisse tonnenweise falsch deklarierten Honig verkauft haben. Ein Urteil gibt es noch nicht, weil das Gericht erst noch ein Gutachten einholen lässt.
Auf Schweizer Frühstücks-Broten landete der Honig nie: Die 5,7 Tonnen Honig wurde rechtzeitig vor der Lieferung an Aldi Suisse abgefangen. Die Fässer und Gläser lagern nun seit mehreren Jahren in der alten Post in Rheinau, unweit der Grenze.
Erst wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, gibt die Zürcher Justiz die süsse Ladung frei. Die Schlüssel erhält dann das Lebensmittelinspektorat Winterthur, das über die weitere Verwendung oder die Vernichtung des Honigs entscheiden wird.
Analysen ergaben, dass der Honig kaum aus der Schweiz stammen dürfte, da sein Anteil an Sonnenblumenpollen dafür viel zu hoch ist. Vermutlich kaufte der Beschuldigte den Honig in Bulgarien ein. Dem Discounter Aldi bot der 36-Jährige aber «Schweizer Honig» an. Der Detailhändler griff zu: 30 Tonnen sollte der Deutsche liefern.
Auch mit den Produzentinnen des Honigs soll es der Kaufmann mit Imker-Ausbildung nicht immer genau genommen haben: Schweizer Imkern bot er mehrmals "Schweizer Bienen" an, obwohl er in solch grossen Mengen nur Deutsche Bienen zur Verfügung hatte.
Gemäss Anklage verkaufte er den Schweizer Imkern so rund 100 falsch deklarierte Völker. Jenen Imker aus dem Kanton Zug, der den Schwindel schliesslich auffliegen liess, bedrohte er per E-Mail mit den Worten «Wir haben Sie gewarnt!»
Die Bienen bezahlten den illegalen Import mit dem Leben: Die Völker wurden wegen der Gefahr von eingeschleppten Parasiten oder Krankheiten "geschwefelt", also mit Schwefel getötet.
«Ich will nur noch meine Ruhe», sagte der Beschuldigte am Donnerstag vor Gericht immer wieder. Er habe vier Monate in Untersuchungshaft gesessen, das habe gereicht. Bald werde er Vater, er sei jetzt verheiratet und arbeite als selbständiger Programmierer.
Von seinen Honig-Geschäften will er nichts mehr hören. Er verweigerte am Prozess denn auch grösstenteils die Aussage. Statt zu kooperieren, warf er den Behörden in überheblichem Ton vor, dass er die Mietkosten für das Lager in Rheinau selber habe zahlen müssen.
Das Bezirksgericht Bülach hatte den bereits vorbestraften Mann im April 2015 zu einer Freiheitsstrafe von 8,5 Monaten verurteilt, allerdings nicht nur wegen der Honig- und Bienengeschäfte und der Drohungen, sondern auch wegen vorgetäuschter Einbrüche, mit denen er die Versicherung betrogen haben soll, und wegen illegalen Waffenbesitzes.
In einem Bankschliessfach lagerte er unter anderem eine Pistole und vier Schalldämpfer. Ob es sich dabei um eine Seriefeuerwaffe handelt, ist nicht abschliessend geklärt. Weil dies Auswirkungen auf die Höhe des Strafmasses hat, will das Gericht die Waffe noch genauer untersuchen lassen und vertagte den Prozess. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnet.
Beim Beschuldigten handelt es sich um keinen Unbekannten: Der Mann wurde durch eine «Kassensturz»-Sendung bekannt, weil er mit einer Sturmmaske maskiert auf Journalisten losging.
In Bülach soll er mit einer Autovermietung zahlreiche Kunden über den Tisch gezogen haben, indem er ihnen eine um ein Vielfaches höhere Rechnung stellte als im Vertrag vereinbart. Das Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbes ist noch hängig.
Quelle; toponline.ch/winterthur/detail…53ad0b7c0c36c6208249b4594
- [Blockierte Grafik: http://www.toponline.ch/uploads/pics/honig-_bees-401238_1920.jpg]Vor dem Zürcher Obergericht stand heute ein Winterthurer Honigschwindler. (Symbolbild: pixabay.com)
Auf Schweizer Frühstücks-Broten landete der Honig nie: Die 5,7 Tonnen Honig wurde rechtzeitig vor der Lieferung an Aldi Suisse abgefangen. Die Fässer und Gläser lagern nun seit mehreren Jahren in der alten Post in Rheinau, unweit der Grenze.
Erst wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, gibt die Zürcher Justiz die süsse Ladung frei. Die Schlüssel erhält dann das Lebensmittelinspektorat Winterthur, das über die weitere Verwendung oder die Vernichtung des Honigs entscheiden wird.
Analysen ergaben, dass der Honig kaum aus der Schweiz stammen dürfte, da sein Anteil an Sonnenblumenpollen dafür viel zu hoch ist. Vermutlich kaufte der Beschuldigte den Honig in Bulgarien ein. Dem Discounter Aldi bot der 36-Jährige aber «Schweizer Honig» an. Der Detailhändler griff zu: 30 Tonnen sollte der Deutsche liefern.
Auch mit den Produzentinnen des Honigs soll es der Kaufmann mit Imker-Ausbildung nicht immer genau genommen haben: Schweizer Imkern bot er mehrmals "Schweizer Bienen" an, obwohl er in solch grossen Mengen nur Deutsche Bienen zur Verfügung hatte.
Gemäss Anklage verkaufte er den Schweizer Imkern so rund 100 falsch deklarierte Völker. Jenen Imker aus dem Kanton Zug, der den Schwindel schliesslich auffliegen liess, bedrohte er per E-Mail mit den Worten «Wir haben Sie gewarnt!»
Die Bienen bezahlten den illegalen Import mit dem Leben: Die Völker wurden wegen der Gefahr von eingeschleppten Parasiten oder Krankheiten "geschwefelt", also mit Schwefel getötet.
«Ich will nur noch meine Ruhe», sagte der Beschuldigte am Donnerstag vor Gericht immer wieder. Er habe vier Monate in Untersuchungshaft gesessen, das habe gereicht. Bald werde er Vater, er sei jetzt verheiratet und arbeite als selbständiger Programmierer.
Von seinen Honig-Geschäften will er nichts mehr hören. Er verweigerte am Prozess denn auch grösstenteils die Aussage. Statt zu kooperieren, warf er den Behörden in überheblichem Ton vor, dass er die Mietkosten für das Lager in Rheinau selber habe zahlen müssen.
Das Bezirksgericht Bülach hatte den bereits vorbestraften Mann im April 2015 zu einer Freiheitsstrafe von 8,5 Monaten verurteilt, allerdings nicht nur wegen der Honig- und Bienengeschäfte und der Drohungen, sondern auch wegen vorgetäuschter Einbrüche, mit denen er die Versicherung betrogen haben soll, und wegen illegalen Waffenbesitzes.
In einem Bankschliessfach lagerte er unter anderem eine Pistole und vier Schalldämpfer. Ob es sich dabei um eine Seriefeuerwaffe handelt, ist nicht abschliessend geklärt. Weil dies Auswirkungen auf die Höhe des Strafmasses hat, will das Gericht die Waffe noch genauer untersuchen lassen und vertagte den Prozess. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnet.
Beim Beschuldigten handelt es sich um keinen Unbekannten: Der Mann wurde durch eine «Kassensturz»-Sendung bekannt, weil er mit einer Sturmmaske maskiert auf Journalisten losging.
In Bülach soll er mit einer Autovermietung zahlreiche Kunden über den Tisch gezogen haben, indem er ihnen eine um ein Vielfaches höhere Rechnung stellte als im Vertrag vereinbart. Das Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbes ist noch hängig.
Quelle; toponline.ch/winterthur/detail…53ad0b7c0c36c6208249b4594
"Der Imker ist nicht der Meister seiner Bienen sondern ihr Diener"