Das muß man sich geben!
Gruß Einstein
Wachstums- und Blütestörungen nach Einsatz von "Luna Privilege"
Die Firma Bayer CropScience untersucht aktuell untypische Symptome bei Weinreben und einen möglichen Zusammenhang mit dem Einsatz des Produktes Luna Privilege im Jahr 2014.
An den Gescheinen kam es zu einer deutlichen Verzögerung der Blüte und nur zu einem teilweisen Aufblühen der Blütenanlagen. Besonders geschädigt sind die Spitzen der Gescheine. Bis eine klare Einschätzung der Situation möglich ist, wird von der Firma Bayer empfohlen, aus Vorsichtsgründen vorerst Luna Privilege nicht im Weinbau einzusetzen und sich bei Verdachtsfällen direkt mit den jeweils zuständigen Bayer-Regionalberatern in Verbindung zu setzen.
Die Durchführung einer Schadensbewertung erfolgt nur nach direkter Meldung bei der Fa. Bayer.
Unabhängig von dieser, auch von der Landwirtschaftskammer Niederösterreich empfohlenen Vorgehensweise, möchte sich die LKNÖ einen Überblick über den Umfang der in Niederösterreich geschädigten Weingärten verschaffen. Es werden daher alle Winzer mit geschädigten Weingärten gebeten, eine Meldung an die Nö Landwirtschaftskammer zu übermitteln – ein entsprechendes Formblatt liegt in der Bezirksbauernkammer auf.
Gruß Einstein
Wachstums- und Blütestörungen nach Einsatz von "Luna Privilege"
Die Firma Bayer CropScience untersucht aktuell untypische Symptome bei Weinreben und einen möglichen Zusammenhang mit dem Einsatz des Produktes Luna Privilege im Jahr 2014.
An den Gescheinen kam es zu einer deutlichen Verzögerung der Blüte und nur zu einem teilweisen Aufblühen der Blütenanlagen. Besonders geschädigt sind die Spitzen der Gescheine. Bis eine klare Einschätzung der Situation möglich ist, wird von der Firma Bayer empfohlen, aus Vorsichtsgründen vorerst Luna Privilege nicht im Weinbau einzusetzen und sich bei Verdachtsfällen direkt mit den jeweils zuständigen Bayer-Regionalberatern in Verbindung zu setzen.
Die Durchführung einer Schadensbewertung erfolgt nur nach direkter Meldung bei der Fa. Bayer.
Unabhängig von dieser, auch von der Landwirtschaftskammer Niederösterreich empfohlenen Vorgehensweise, möchte sich die LKNÖ einen Überblick über den Umfang der in Niederösterreich geschädigten Weingärten verschaffen. Es werden daher alle Winzer mit geschädigten Weingärten gebeten, eine Meldung an die Nö Landwirtschaftskammer zu übermitteln – ein entsprechendes Formblatt liegt in der Bezirksbauernkammer auf.