Rechtliche Neuerung zur Kosmetikherstellung

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    • Rechtliche Neuerung zur Kosmetikherstellung

      Folgendes ist seit 17.10.2017 neu:
      Rechtliche Neuerung zur Kosmetikherstellung
      Die Kosmetikherstellung ist ab 17.10.2017 wieder für alle Imker gewerberechtlich möglich.
      2017 erfolgte eine Gewerberechtsnovelle, welche nun die Herstellung von kosmetischen Mitteln zum freien Gewerbe ohne Befähigungsnachweis macht.
      Damit verbunden wurde auch die Zugangsverordnung BGBl 42/2003 ersatzlos aufgehoben.
      Was muss ein Imker nun erfüllen um kosmetische Mittel herstellen zu dürfen?
      Durchführung der Notifizierung (Eintragung im Cosmetic Product Notification Portal - CPNP)
      Vor dem ersten Inverkehrbringen ist zur Rezeptur durch einen anerkannten Gutachter ein Gutachten erstellen zu lassen. Für die Rezepturen „Zangerl“, „Drescher“ und „Natur Pur“ wurden im Auftrag des Österreichischen Imkerbundes bereits Gutachten erstellt.
      Eintragung der Produktinformation inklusive der Rahmenrezeptur im CPNP
      Herstellung der kosmetischen Mittel unter Einhaltung der Guten Herstellungspraxis GMP (Leitlinie der österr. Codexkommission zur Herstellung kosmetischer Mittel)
      Rechtskonforme Etikettierung der kosmetischen Mittel
      Detaillierte Ausführungen, inklusive einer umfassenden Erklärung zur Notifizierung, folgen in den kommenden Tagen auf unserer ÖIZ Homepage.
      "Der Imker ist nicht der Meister seiner Bienen sondern ihr Diener"

      :biene :biene :biene
    • @Goldbee Frag einfach mal bei der Wirtschaftskammer nach. Und dabei gleich mitfragen bezüglich Sozialversicherung in der gewerblichen Wirtschaft, damit man da ja nix übersieht. Sonst wird es sehr schnell sehr sehr teuer! Und gut durchrechnen ob es sich mit SVA Grenzen und Höhen und Kosten für Auflagen etc. überhaupt rentiert. Salben etc. ohne Anmeldung verkaufen - lieber nicht! Die Strafen sind zu hoch und Anzeigen hagelt es sehr schnell
    • @Noldi

      Keine Sorge, ich rühre keine ungenehmigte Kosmetik. Und mit "gewerblich" rennt bei mir als Hobbyimker mit sechs Völkern genau gar nix. Sollt ich einmal eine Finanzkontrolle haben wegen der "honigbedingten Umsatzmilliarden bei sechs Völkern".......Lachanfall. Nix für ungut.
      Schleudern und abfüllen... das passiert, dankenswerterweise, alles in den sauberen Räumlichkeiten des LV.

      Die Frage war, und hier wiederhole ich mich:

      Brauche ich als Imker bei einem gereinigten Schleuderraum extra einen Raum zur Herstellung von Kosmetik? Ich glaubs nicht, meine geliebte Hoheit ist anderer Meinung. Nur darum gehts.

      Lg,
      Goldbee
    • Gewerblich (freies Gewerbe seit 17.10.2017) ist das Herstellen der Kosmetik. Das hat mit der Völkeranzahl nichts zu tun.

      ad Schleuderraum: kommt darauf an. Hat der Schleuderraum einen fugenlosen Boden, abwaschbar ausgestattete Wände und gefliesten Bereich im Arbeitsbereich, Oberflächen der Arbeitsflächen glatt, leicht zu reinigen und desinfizierbar, Waschgelegenheit, Seife, Papierhandtücher zur Händetrocknung .... dann ja.
    • hab in der Hygieneleitlinie nachgelesen, dort wird folgendermaßen geschrieben:

      "Handwaschbecken

      Wo mit offenen Lebensmitteln umgegangen wird, muss es im Nahbereich die Möglichkeit zur Reinigung der Hände geben.
      Händewaschbecken sind mit Warm- und Kaltwasserzufuhr, mit Seifenspender und Mitteln zum hygienischen Trocknen der Hände (z.B. Papierhandtüchern) aus-zustatten. "


      steht also weder was von Einhandbedienung noch von berührungslos... wundert mich eigentlich.
      Liebe Grüße

      Abnormal