Hallo miteinander,
Habe eben folgendes Schreiben bekommen.
(Newsletter@mellifera.de)
Endlich einmal ein Sieg für die Imker.
Das ist wirklich ein Sieg - David gegen Goliath.
LG Heinz
Habe eben folgendes Schreiben bekommen.
(Newsletter@mellifera.de)
Endlich einmal ein Sieg für die Imker.
Lieber Herr Heinz Strohmer
+++ Biene sticht Gentechnik-Giganten +++
+++ Europäischer Gerichtshof fällt wegweisendes Urteil zum
Verbraucherschutz
+++ Honig muss vor Verunreinigung durch Pollen aus Gentechnik-Pflanzen
geschützt werden
+++ Das Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik, initiiert von
Mellifera e. V., feiert seinen Sieg über einen Goliath der
Gentechnik-Industrie. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Auffassung
der mit Unterstützung des Bündnisses klagenden Imker bestätigt. Selbst
geringste Spuren von Material aus gentechnisch veränderten Organismen in
Honig führen dazu, dass er dem europäischen Gentechnikrecht unterliegt und
ohne Sonderzulassung und Sicherheitsprüfung nicht in den Verkehr gebracht
werden darf. Damit steht nun fest, dass die Imker Anspruch auf
Entschädigung haben, wenn ihr Honig Spuren von Gentechnik enthält. Eine
erneute Zulassung der Genmaissorte MON 810, um die sich der Hersteller
Monsanto derzeit bemüht, dürfte damit in weite Ferne gerückt sein.
Mit diesem Urteil vom 6. September 2011 stellt sich der Europäische
Gerichtshof klar auf die Seite der Verbraucher und der Imker. Denn
letztere können Schadensersatzforderungen stellen, da sie nun gezwungen
sind ihre gesamte Honigernte zu vernichten, wenn sie Pollen von nicht als
Lebensmittel zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen enthält.
Anspruch auf Schutz vor Gentechnik oder Schadensersatz hatten sie bislang
nicht. Das aktuelle Urteil bedeutet einen Sieg von David gegen Goliath. Und
in der Konsequenz könnte es bedeuten, dass in Kürze viele Importhonige und
andere Lebensmittel aus den Regalen europäischer Lebensmittelmärkte
verschwinden.
Vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit, den Mellifera e.V. mit dem
"Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik" und dem betroffenen
Imker Karl Heinz Bablok angestoßen hat. Folgen hat dieses Urteil nicht nur
für den Honig, sondern EU-weit für sämtliche Lebensmittel. Nach Auf­fassung
des EuGH sind die nun geforderten strengen Maßstäbe zum Schutz der
menschlichen Gesundheit vor den teilweise noch unerforschten Risiken der
Gentechnik erforderlich. Dies umso mehr, als der Widerstand der Bevölkerung
deutlich ist: Nach einer repräsentativen Studie des Bundesamts für
Naturschutz vom Oktober 2010 lehnen 87 Prozent der Deutschen den Anbau und
den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft
ab und plädieren sogar für ein Verbot.
Honig gilt im Bewusstsein der Bevölkerung traditionell zu Recht als ein
sehr gesundes, natürli­ches Lebensmittel. Doch seit erste Versuchsfelder
mit gentechnisch veränderten Pflanzen wie Mais und Raps angebaut wurden,
ist er in Gefahr. Denn die Bienen unterscheiden nicht, wo sie Nektar und
Pollen sammeln. Dies führte dazu, dass Imker Karl Heinz Bablok aus Augsburg
im Herbst 2009 seine gesamte Honigernte in die Müllverbrennung brachte,
weil der Freistaat Bayern in der Nähe seines Bienenhauses den Genmais MON
810 des Gentechnik-Riesen Monsanto angebaut hatte. MON 810 hat in der EU
keine Lebensmittelzulassung als Bestandteil von Honig. Er enthält ein
Insektizid, über des­sen Umweltverträglichkeit sich das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicher­heit (BVL) und der Konzern
Monsanto streiten. Hätte Bablok seinen Honig verkauft oder ver­schenkt,
hätte er sich strafbar gemacht. Dies wurde zwar auch von deutschen
Gerichten so gesehen, doch Schutz vor der Verunreinigung mit gentechnisch
veränderten Organismen wurde ihm bislang nicht gewährt. Mit Unterstützung
des Bündnisses zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik konnte er nun vor
dem Europäischen Gerichtshof einen Sieg im Interesse des
Verbraucherschutzes in Europa erringen. Das Bündnis wurde von Thomas
Radetzki, Imkermeister und Vorstand des ökologisch orientierten
Imkerverbands Mellifera e. V. aus dem schwäbischen Rosenfeld, initiiert.
Ihm gehören neben Mellifera der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund, der
Deut­sche Imkerbund, der Demeter-Bund, Bioland, der Bund Ökologischer
Lebensmittel­wirtschaft und die Assoziation ökologischer
Lebensmittelhersteller an.
Radetzki zeigte sich äußerst zufrieden mit dem EuGH-Urteil: "Die kleine
Biene hat gezeigt, dass sie im Ernstfall stechen kann auch einen Giganten
der Agrogentechnik. Die Verbraucher können sich mit uns über dieses
wegweisende Urteil freuen! Jetzt kann die Bundesregierung die Verantwortung
für den derzeit mangelhaften Verbraucherschutz nicht länger auf die
EU-Kommission abzuwälzen. Vielmehr müssen Kanzlerin Merkel und
Verbraucherschutzministerin Aigner umgehend dafür sorgen, dass die
Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung aus dem Jahr 2008 um wirksame
Schutzvorkehrungen für Imker ergänzt wird. Zudem muss der Handel
verdächtigen Honig aus dem Regal nehmen, und die Bundesländer müssen für
eine effektive Lebenmittelüberwachung sorgen."
Derzeit ist das Inverkehrbringen des Gentechnik-Maises MON 810 in
Deutschland zwar verboten, doch der Konzern Monsanto bemüht sich um eine
Wiederzulassung. Aber wie das aktuelle Urteil zeigt, können sich auch
Kleine erfolgreich zur Wehr setzen, wenn sie zusammenarbeiten wie die
Bienen im Stock.
Das ist wirklich ein Sieg - David gegen Goliath.
Unter
www.bienen-gentechnik.de/news
finden Sie zusätzlich zu dieser
Mitteilung den Pressetext des Europäischen Gerichtshofes, das aktuelle
Urteil im Originaltext, eine Stellungnahme des Anwaltsbüros Gaßner, Groth,
Siederer & Coll. (Vertreter der klagenden Imker), eine Chronik des
Rechtstreites mit Dokumenten, sowie honorarfreie, druckfähige Fotos und die
Kontaktdaten unserer Anwälte.
LG Heinz