EUGH Urteil

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    • Hallo miteinander,

      Habe eben folgendes Schreiben bekommen.

      (Newsletter@mellifera.de)

      Endlich einmal ein Sieg für die Imker.








      Lieber Herr Heinz Strohmer

      +++ Biene sticht Gentechnik-Giganten +++
      +++ Europäischer Gerichtshof fällt wegweisendes Urteil zum
      Verbraucherschutz
      +++ Honig muss vor Verunreinigung durch Pollen aus Gentechnik-Pflanzen
      geschützt werden


      +++ Das Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik, initiiert von
      Mellifera e. V., feiert seinen Sieg über einen Goliath der
      Gentechnik-Industrie. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Auffassung
      der mit Unterstützung des Bündnisses klagenden Imker bestätigt. Selbst
      geringste Spuren von Material aus gentechnisch veränderten Organismen in
      Honig führen dazu, dass er dem europäischen Gentechnikrecht unterliegt und
      ohne Sonderzulassung und Sicherheitsprüfung nicht in den Verkehr gebracht
      werden darf. Damit steht nun fest, dass die Imker Anspruch auf
      Entschädigung haben, wenn ihr Honig Spuren von Gentechnik enthält. Eine
      erneute Zulassung der Genmaissorte MON 810, um die sich der Hersteller
      Monsanto derzeit bemüht, dürfte damit in weite Ferne gerückt sein.

      Mit diesem Urteil vom 6. September 2011 stellt sich der Europäische
      Gerichtshof klar auf die Seite der Verbraucher – und der Imker. Denn
      letztere können Schadensersatzforderungen stellen, da sie nun gezwungen
      sind ihre gesamte Honigernte zu vernichten, wenn sie Pollen von nicht als
      Lebensmittel zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen enthält.
      Anspruch auf Schutz vor Gentechnik oder Schadensersatz hatten sie bislang
      nicht. Das aktuelle Urteil bedeutet einen Sieg von David gegen Goliath. Und
      in der Konsequenz könnte es bedeuten, dass in Kürze viele Importhonige und
      andere Lebensmittel aus den Regalen europäischer Lebensmittelmärkte
      verschwinden.

      Vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit, den Mellifera e.V. mit dem
      "Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik" und dem betroffenen
      Imker Karl Heinz Bablok angestoßen hat. Folgen hat dieses Urteil nicht nur
      für den Honig, sondern EU-weit für sämtliche Lebensmittel. Nach Auf­fassung
      des EuGH sind die nun geforderten strengen Maßstäbe zum Schutz der
      menschlichen Gesundheit vor den teilweise noch unerforschten Risiken der
      Gentechnik erforderlich. Dies umso mehr, als der Widerstand der Bevölkerung
      deutlich ist: Nach einer repräsentativen Studie des Bundesamts für
      Naturschutz vom Oktober 2010 lehnen 87 Prozent der Deutschen den Anbau und
      den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft
      ab und plädieren sogar für ein Verbot.

      Honig gilt im Bewusstsein der Bevölkerung traditionell zu Recht als ein
      sehr gesundes, natürli­ches Lebensmittel. Doch seit erste Versuchsfelder
      mit gentechnisch veränderten Pflanzen wie Mais und Raps angebaut wurden,
      ist er in Gefahr. Denn die Bienen unterscheiden nicht, wo sie Nektar und
      Pollen sammeln. Dies führte dazu, dass Imker Karl Heinz Bablok aus Augsburg
      im Herbst 2009 seine gesamte Honigernte in die Müllverbrennung brachte,
      weil der Freistaat Bayern in der Nähe seines Bienenhauses den Genmais MON
      810 des Gentechnik-Riesen Monsanto angebaut hatte. MON 810 hat in der EU
      keine Lebensmittelzulassung als Bestandteil von Honig. Er enthält ein
      Insektizid, über des­sen Umweltverträglichkeit sich das Bundesamt für
      Verbraucherschutz und Lebensmittelsicher­heit (BVL) und der Konzern
      Monsanto streiten. Hätte Bablok seinen Honig verkauft oder ver­schenkt,
      hätte er sich strafbar gemacht. Dies wurde zwar auch von deutschen
      Gerichten so gesehen, doch Schutz vor der Verunreinigung mit gentechnisch
      veränderten Organismen wurde ihm bislang nicht gewährt. Mit Unterstützung
      des Bündnisses zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik konnte er nun vor
      dem Europäischen Gerichtshof einen Sieg im Interesse des
      Verbraucherschutzes in Europa erringen. Das Bündnis wurde von Thomas
      Radetzki, Imkermeister und Vorstand des ökologisch orientierten
      Imkerverbands Mellifera e. V. aus dem schwäbischen Rosenfeld, initiiert.
      Ihm gehören neben Mellifera der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund, der
      Deut­sche Imkerbund, der Demeter-Bund, Bioland, der Bund Ökologischer
      Lebensmittel­wirtschaft und die Assoziation ökologischer
      Lebensmittelhersteller an.

      Radetzki zeigte sich äußerst zufrieden mit dem EuGH-Urteil: "Die kleine
      Biene hat gezeigt, dass sie im Ernstfall stechen kann – auch einen Giganten
      der Agrogentechnik. Die Verbraucher können sich mit uns über dieses
      wegweisende Urteil freuen! Jetzt kann die Bundesregierung die Verantwortung
      für den derzeit mangelhaften Verbraucherschutz nicht länger auf die
      EU-Kommission abzuwälzen. Vielmehr müssen Kanzlerin Merkel und
      Verbraucherschutzministerin Aigner umgehend dafür sorgen, dass die
      Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung aus dem Jahr 2008 um wirksame
      Schutzvorkehrungen für Imker ergänzt wird. Zudem muss der Handel
      verdächtigen Honig aus dem Regal nehmen, und die Bundesländer müssen für
      eine effektive Lebenmittelüberwachung sorgen."

      Derzeit ist das Inverkehrbringen des Gentechnik-Maises MON 810 in
      Deutschland zwar verboten, doch der Konzern Monsanto bemüht sich um eine
      Wiederzulassung. Aber wie das aktuelle Urteil zeigt, können sich auch
      Kleine erfolgreich zur Wehr setzen, wenn sie zusammenarbeiten wie die
      Bienen im Stock.

      Das ist wirklich ein Sieg - David gegen Goliath.




      Unter

      www.bienen-gentechnik.de/news

      finden Sie zusätzlich zu dieser
      Mitteilung den Pressetext des Europäischen Gerichtshofes, das aktuelle
      Urteil im Originaltext, eine Stellungnahme des Anwaltsbüros Gaßner, Groth,
      Siederer & Coll. (Vertreter der klagenden Imker), eine Chronik des
      Rechtstreites mit Dokumenten, sowie honorarfreie, druckfähige Fotos und die
      Kontaktdaten unserer Anwälte.




      LG Heinz
      je einfacher desto besser

      www.bienenwerkstatt.at
    • Finde ich super!

      Aber ich glaube nicht, dass die Lebensmittel aus dem Regal verschwinden, ich habe leider in einem Bericht gehört, dass es

      auch bestimmte Hintertüren gibt: Lebensmittel dürfen 0,9% mit genveränderten Lebensmitteln gemischt sein ohne diese am Ettiket

      anzugeben zu müssen :cursing:

      LG Hornisse :winken
    • Bienenwerkstatt schrieb:

      Das ist wirklich ein Sieg - David gegen Goliath.



      Ja, das ist wirklich eine erfreuliche Nachricht. So hat sich der jahrelange Rechtsstreit gelohnt!

      Bin nun gespannt auf die Auswirkungen und auf die Umsetzung dieses Urteils!
      LG

      Elisabeth

      Der Charakter eines Menschen lässt sich leicht daran erkennen, wie er mit Leuten umgeht, die nichts für ihn tun können.(William Lyon Phelps )
    • Hallo allerseits.

      Kennt sich da einer von Euch genauer aus?
      Wie funktioniert das mit dem Sicherheitsabstand?
      So wie es von den OÖ angedacht war die gentech-freie Zone zu schaffen, indem die Imker einfach flächendeckend vorhanden sind und somit die Landwirte dazu bringen von Gentech-Saat Abstand zu nehmen?

      Geht das Recht des Imkers automatisch vor oder bezieht es sich nur auf "offizielle" Heimbienenstände?
      Wenn der Imker immer das Vorrecht hat könnten wir ja auch eine lückenlose Gentech-Freizone schaffen. Dort wo eine Lücke ist stellen wir einfach einige Völker auf.
      Welche Saaten sind betroffen? Alle Nektar und Pollenquellen der Bienen?

      Liebe Grüße
      Phil
    • EuGH fällt Urteil zum Thema Bienen gegen Genmais
      Heike Dommnich

      [Blockierte Grafik: http://images.suite101.com/806431_de_bienengent.jpg]
      Bienen auf Wabe mit Pollen

      Europäischer Gerichtshof entscheidet am 06. September 2011 im Sinne der
      Imker, die gegen den Anbau von Genmais in der Nähe ihrer Bienenstöcke
      klagten.


      Bienen und Genmais sind schwer zu vereinbaren. Der Europäische
      Gerichtshof entschied am 06. September 2011, dass Bienenhonig, der
      Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält, die nicht als
      Lebensmittel zugelassen sind, als solcher gekennzeichnet werden muss.
      Für den Handel benötigt Honig zukünftig eine gesonderte Genehmigung,
      wenn dieser gentechnisch veränderten Pollen enthält. Dabei ist es
      unerheblich, wie viel Pollen der genveränderten Pflanzen im Honig sind.
      Dieses Urteil spielt nicht nur für Imker eine Rolle, da die Entscheidung
      der luxenburger Richter für alle Lebensmittel relevant ist.

      David gegen Goliath – Imker gegen Agrar-Riesen

      Geklagt hatte der bayerische Imker Karl Heinz Bablok gegen den
      Agrar-Riesen Monsato, Hersteller von Genmais, und gegen den Freistaat
      Bayern, der das Versuchsfeld in Auftrag gegeben hatte. Babloks Bienen
      sammelten Pollen in der Nähe eines Feldes der gentechnisch veränderten
      Maissorte MON 810. Ihm sei damals beteuert worden, dass Mais für Bienen
      uninteressant sei, so dass sein Honig nicht beeinflusst würde. Bablok
      blieb skeptisch und ließ seinen Honig untersuchen. Nachdem sich im Honig
      Spuren des Pollen von Genmais befanden, vernichtete er seine Ernte und
      zog vor Gericht. Unterstützt wurde er auf dem langen Weg vom Deutschen
      Berufsimkerverband sowie der Vereinigung für wesensgemäße Bienenhaltung
      Mellifera. Der sechs Jahre lang währende Kampf David gegen Goliath hat
      sich aus der Sicht der Kläger gelohnt. Auch Umweltschützer und Ökologen
      sprechen von einem bedeutenden Urteil der Richter. Im Laufe der Klage
      schlug sich der Freistaat Bayern auf die Seite der Imker und propagiert
      heute, das Land sei seit einem Jahr gentechnikfrei.

      Der Deutsche Imkerbund zum Urteil

      Der Präsident des Deutschen Imkerbundes e.V., Peter Maske, äußert
      sich positiv zur Entscheidung: „Mit dem heutigen Urteil wurde endlich
      die von der Imkerschaft seit langem geforderte Rechtssicherheit
      geschaffen und den Gesetzgeber trifft nun eine hohe Verantwortung, die
      Risiken der Agro-Gentechnik in das Gentechnikgesetz zu übertragen. Ein
      Sicherheitsabstand von 300 Metern beim Anbau ist hierbei wohl keineswegs
      ausreichend. Der Sicherheitsabstand muss 10 Kilometer betragen. Diese
      Anbautechnik dürfte für Landwirte dann nicht mehr interessant und
      umsetzbar sein.“ Der Deutsche Imkerbund e.V. vertritt bundesweit 85.000 Imker,
      die sich der Meinung ihres Präsidenten anschließen dürften.

      Weitreichende Folgen des Urteils

      Das Urteil des EuGH hat weitreichende Folgen für Landwirte,
      Verbraucher, den Handel und natürlich für alle Imker. Zunächst müssten
      nach dieser Entscheidung viele importierte Honigsorten aus den
      Supermärkten verschwinden. Gerade bei Honig aus Nord- und Südamerika, wo
      wesentlich mehr Genmais angebaut wird als in Europa, muss davon
      ausgegangen werden, dass der Honig den entsprechenden Pollen enthält.
      Ebenso sind zukünftig große Mindestabstände zwischen Bienenstöcken und
      Feldern mit gentechnisch veränderten Pflanzen notwendig. Da Bienen einen
      Flugradius bis zu zehn Kilometern haben, dürfte allein diese Forderung
      den Anbau zum Beispiel von Genmais in Europa beinahe unmöglich machen.

      QUELLE: suite101.de/news/eugh-faellt-u…nen-gegen-genmais-a122540


      Cumprimentos!

      Wilhelm
    • EuGH-Urteil zugunsten Imkerei

      Europäischer Gerichtshof fällt wichtiges Urteil zur Gentechnik

      Wachtberg, 06.09.2011: Auch Lebensmittel mit minimalen Gentechnik-Spuren sind
      „gentechnisch veränderte“ Lebensmittel im Sinne des europäischen Gentechnikrechts
      und dürfen nicht ohne besondere Zulassung und Sicherheitsprüfung in den Verkehr
      gebracht werden. Dieses Urteil fällte vor einer Stunde der Europäische Gerichtshof
      (EuGH) nach einem jahrelangen Rechtsstreit, den das „Bündnis zum Schutz der
      Bienen vor Agrogentechnik“ zusammen mit einem betroffenen Imker aus Bayern
      initiiert hat. Bereits am 9. Februar hatte der Generalanwalt des EuGH mit seiner
      Empfehlung den Grundstein für das heutige Urteil zur Verunreinigung von Honig durch
      gentechnisch veränderten Mais MON810 gelegt und im Wesentlichen die
      Rechtsauffassung der Kläger bestätigt: Honig muss vor Verunreinigung durch Pollen
      aus Gentechnik-Pflanzen geschützt werden. Anspruch auf Schutz vor Gentechnik oder
      Schadensersatz hatten Imkereien bisher nicht. Nach Auffassung des EuGH sind die
      nun geforderten strengen Maßstäbe zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor den
      teilweise noch unerforschten Risiken der Gentechnik erforderlich. Folgen dürfte dieses
      Urteil nicht nur für Honig, sondern EU-weit für sämtliche Lebensmittel haben.
      Der Präsident des Deutschen Imkerbundes e. V., Peter Maske, begrüßt ausdrücklich
      die heute gefällte Entscheidung des EuGH: „Mit dem heutigen Urteil wurde endlich die
      von der Imkerschaft seit langem geforderte Rechtssicherheit geschaffen und den
      Gesetzgeber trifft nun eine hohe Verantwortung, die Risiken der Agro-Gentechnik in
      das Gentechnikgesetz zu übertragen. Ein Sicherheitsabstand von 300 m beim Anbau
      ist hierbei wohl keineswegs ausreichend. Der Sicherheitsabstand muss 10 km
      betragen. Diese Anbautechnik dürfte für Landwirte dann nicht mehr interessant und
      umsetzbar sein.“

      Weitere ausführliche Informationen und das gesamte Urteil unter www.bienengentechnik.
      de/gen/gen.news/index.html.

      Kontakt für Rückfragen:

      Bündnis zum Schutz der Bienen gegen Agrogentechnik: Thomas Radetzki, Tel.
      0171/3366569
      Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll.: Dr. Achim Willand, Tel. 030/7261026-0
      Deutscher Imkerbund e. V.: Peter Maske, Tel. 0171/8771935

      QUELLE: deutscherimkerbund.de/phpwcms_…ene_sticht_Gentechnik.pdf



      Cumprimentos!

      Wilhelm
    • Na, neugierig bin ich wie die jetzt alle Honige kontrollieren. Wenn also die gentechnisch veränderte Pflanze als Lebensmittel zugelassen ist - gilt die Grenze von 0,9 % - wenn nicht dann Null.

      D.h. es müsste von jeder Honhcharge auch eine Pollenanalyse gemacht werden.

      Das schau ich mir an. :pillepalle:

      LG Heinz
      je einfacher desto besser

      www.bienenwerkstatt.at
    • Hallo allerseits.

      Ich denke die werden das Problem umgehen, indem die betroffenen Anbieter/Produzenten in China und S-Amerika den Honig einfach mit Druck so fein filtern, daß da kein nachweißbares Pollenkorn mehr drinnen sein wird. Dann könnte es ja mit "sauberem" Honig verschnitten werden bis alles unter der Nachweisbarkeitsgrenze fällt.

      Nachdem in S-Amerika viel Gen-Saatgut angebaut wird und in China eine riesige Menge an genmanipulierten Pappeln ohne Aufzeichnung ausgesetzt wurde(Propolis?), werden wohl unsere importierenden Großproduzenten die Preise hochschnalzen.
      Hier geht es um die ganze EU!
      Ich kann mir bei bestem Willen nicht vorstellen, daß sich die Produzenten in Drittländern das gefallen lassen werden. Da wird sicher irgendwas gedreht.

      Liebe Grüße
      Phil
    • Hier wieder ein Artikel wobei hier die Abstände zu "Gen-Feldern" mit 150 m und für Bio-Felder mit 300 m angegeben sind, was eigentlich nur ein Witz ist.

      haufe.de/newsDetails?newsID=13…pic=Recht&topicView=Recht"
      LG

      Elisabeth

      Der Charakter eines Menschen lässt sich leicht daran erkennen, wie er mit Leuten umgeht, die nichts für ihn tun können.(William Lyon Phelps )