Erfahrungen über Propoliscreme

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    • Hallo!
      Der Verkauf von Propoliscreme ist in Österreich eine komplizierte Sache. Ich habe mich auf der Wirtschaftskammer letztes Jahr informiert, da mir nie jemand eine konkrete Antwort geben konnte.
      Wenn ich für den Verkauf keine Werbung betreibe und das Produkt unregelmäßig und ohne Gewinnbeabsichtigung an meine Kunden verkaufe, fällt es unter bäuerlichen Nebenerwerb.
      Die Kosmetikverordnung kommt jedoch zum Tragen und muss eingehalten werden und ich bin auch haftbar für die richtige Etikettierung, Notifikation, Hygieneeinhaltung,...
      Das heißt konkret, dass der Verkauf im Internet (Homepage) mit Bewerbung der Kunden gleichgesetzt wird.
      Propoliscreme scheint deshalb auch als bäuerliches Nebenprodukt zur Angabe (Jahresmeldung)bei der Sozialversicherung der Bauern auf und auch im Bienenzuchtrecht als be- und verarbeitendes Produkt.
      Bei gewinnorientiertem Verkauf muss somit eine Gewerbeanmeldung erfolgen.
    • Soweit ich das verstanden habe gibt's für die Propoliscremen drei Poolrezepte (Zangerl, Drescher und Reitinger) die frei verwendet werden dürfen und die man als Imker ohne weitere Meldung oder Registrierung herstellen und in Verkehr bringen darf.
      Genauso wie die Herstellung von Propolistropfen frei ist.
      Hygienische Herstellung und korrekte Etikettierung ist natürlich Vorraussetzung

      Bei der Kerzenherstellung wüßte ich auch nicht das die jetzt verboten ist - bei einer Schulung in Warth vor zwei Wochen zum Thema Recht und Steuerfragen in der Imkerei ist auch keine Rede davon gewesen (Die Schulung hat sich leider vor allem um Steuerfragen gedreht).

      Für alle diese Dinge ist auch kein Gewerbeschein notwendig, und auch keine Kammeranmeldung, solange die eigenen Produkte verkauft werden. In dem Augenblick in dem fremde Produkte gewinnbringend verkauft werden fällt das unter Handel mit allen Konsequenzen: Gewerbeschein, Versicherungspflicht, Steuererklärung.

      Disclaimer: Ich bin kein Rechtsanwalt oder Steuerberater, wer's rechtssicher wissen will wende sich bitte z.B. an den Imkerbund

      liebe Grüße
      Alexander
      liebe Grüße
      Alexander

      Honig von Langenzersdorfer Bienen
      bienenhonig.cc
    • atopo schrieb:

      Soweit ich das verstanden habe gibt's für die Propoliscremen drei Poolrezepte (Zangerl, Drescher und Reitinger) die frei verwendet werden dürfen und die man als Imker ohne weitere Meldung oder Registrierung herstellen und in Verkehr bringen darf.
      Ohne Nostrifizierung geht das nicht, bei einem der Poolrezepte, die mit dem Basunguent, gibt es Probleme laut Herrn Niklas.
      lg Manfred
    • Wir Imker bewegen uns bei selbst ehrgestellter Kosmetik immer in einer Grauzone. Diese Produkte bewerben oder offensichtlich zu verkaufen würde ich persönlich bleiben lassen. Auf Grazer Märkten darf man zB auch keine selbst hergestellte Propolistinktur anbieten,w eil sich das zuständige Marktamt darauf eingeschossen hat. Die Kosmetikindustrie hat eine gute Lobby und lässt sich nicht "ans Bein pinkeln".
      Wer nicht notifiziert ist darf offiziell keine Kosmetika, an Andere abgeben. Auch keine Poollösung, auch nicht (zu Weihnachten) verschenken. Wer ins gewerbliche reinrutscht - was schneller passiert als man denkt - muss eine entsprechedne Befähigung nachweisen und Auflagen erfüllen dass sich das niemals lohnt! Ein Bekannter hat mir empfohlen diese Produkte von einem Apotheker oder einem gelernten Drogeristen mit entsprechenden Räumlichkeiten mischen zu lassen. Ist halt die Frage ob man jemand findet der das auch mit den eigenen, selbstproduzierten Rohstoffen macht - dürfte auch eher schwer sein...
      Liebe Grüße

      Abnormal
    • Nachdem ich nicht nur immer mitlesen möchte, sondern mich auch konstruktiv einbringen möchte im Forum schreib ich mal meine Informationen:

      Hab da einen Ausdruck, wo es zwar über die Registrierkasse geht aber trotzdem andere Interessante Informationen drauf sind:

      Als Urprodukte gelten:
      Honig, Cremehonig, Blütenpollen, Gelee Ryale, Bienenwachs, Bienengift sowie Met.

      Als be- und/oder verarbeitete Produkte:
      Propolistropfen, Propoliscreme, Bienenwachskerzen, Bienenwachsfiguren, Honigzuckerl, Honig gemischt mit anderen Produkten (zB Nüsse), Honiglikör, Honigbier, usw.

      Die Feststellung eines Einheitswertes erfolgt ab einem Bestand von 50 Bienenvölker (darunter Hobbyimker).
      Imker, bei denen aufgrund des Nichtüberschreiten der 50 Völker Grenze kein Pauschaler Ertragswert festgesetzt wurde, sind vollpauschaliert.

      Verkauf Propoliscreme
      Gesetzliche Bestimmungen Österreich ; lt. Buch Imkerei-Produkte Leopold Stocker Verlag

      Dem österreichischen Imkerbund ist es in den Jahren 1998-2003 gelungen, eine Poollösung für alle Österreichische Imker durchzubringen, damit sie das Produkt Propoliscreme weiterhin in Verkehr bringen können. Allerdings beschränkte man sich auf drei Propoliscremes nach Zangerl, Drescher und Natur Pur.

      Welche Richtlinien muss der österreichische Imker erfüllen, um Propoliscremes, die bereits gemeldet sind, herstellen zu dürfen:
      - Die Meldung beim zuständigen Amt der Landesregierung
      - Notifizierung in der EU
      - Nach hygienischen Grundsätzen die Erzeugung duchführen
      - Richtige Etikettierung
      - Aufzeichnungen
      - Ablaufdatum

      Verkauf Propolistropfen
      Angabe wieder lt. Buch Imkerei-Produkte Leopold Stocker Verlag

      Früher war es notwendig, Propolis, Pollen und Gelee Royale Produkte im Ministerium zu melden. Diese Meldung gibt es nicht mehr. Der Imker muss nur darauf achten, dass das Produkt richtig hergestellt wird und due Deklaration auf dem Etikett stimmt.


      Nachdem beim Verkauf der Propoliscreme steht "für alle Österreichische Imker" kann ich mir nicht vorstellen, dass es dann bei Berufs- oder Hobbyimker unterschieden wird. Ebenso wird es bei den Propolistropfen und Kerzen sein. Nach meiner Auffassung nach darf jeder Imker die Produkte unter einhalten der Vorgaben herstellen und verkaufen.
    • Hier findest du alles zur nostrifizierung. Ist aber nicht gerade einfach war manchmal am verzweifeln. Habe es genau nach dieser imkerbund.at/media.php?filenam…%20f%C3%BCr%20dasCPNP.pdf Anleitung gemacht.


      Hoffe sowas in die Richtung nie mehr machen zu müssen.
      :biene LG Christoph :biene

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gebirgsimker 1984 ()

    • Leider hat sich da scheinbar schon wieder einige Kleinigkeiten geändert, aber mit ein wenig Hartnäckigkeit kommt man ganz gut zurecht. Es ist eigentlich nicht schwer, man muss nur genau lesen und die gewünschten Daten eingeben - eher ätzend, weil langwierig. Mit Wartezeiten schafft man es in etwa einem halben Tag das Prozedere zu durchlaufen. Ich müsste jetzt noch ein Häkchen setzen sollte ich tatsächlich Propoliscreme "Natur pur" verkaufen/anbieten. Einstweilen ist es ein "Entwurf".
      Liebe Grüße

      Abnormal
    • abnormal schrieb:

      Leider hat sich da scheinbar schon wieder einige Kleinigkeiten geändert
      ECAS - heißt jetzt EUlogin - Registrierung problemlos und sofort durchführbar

      SAAS - keine Login-Registrierungsseite auffindbar. Schritt überspringen, die SaaS Anmeldung erfolgt in den Registrierungsschritten bei CNPC!
      Sämtliche Anmeldeschritte und Hinweisseiten der "Anleitung" entfallen, bzw. werden einfach automatisch übersprungen wenn man sich vor Aufruf der CNPC-Seite im ECAS angemeldet hat! >Das spart Zeit und Nerven!!! Das Passwort muss nach erhalt des Bestätigungsmails innerhalb weniger Stunden geändert/eingegeben werden!

      CNPC - hier muss man warten bis ein Mitarbeiter den Account nach Eingabe der Daten freischaltet. Das dauert einige Stunden (offiziell bis zu zwei Tagen). Insgesamt bekommt man von hier 2 Bestätigungsmails die man abwarten muss.

      EINE ANLEITUNG IST EIGENTLICH NICHT NÖTIG, es werden viele unnötige Schritte erklärt, die dann nicht nachvollziehbar sind und einem die Nerven aufreiben! Hat man die Bestätigung des Mitarbeiters dass der Account freigeschaltet wurde erhalten kann man einfach die gewünschten Produkte notifizieren.
      Das funktioniert selbsterklärend über ein paar Registerkarten die man abarbeiten muss. Es werden 2 Fotos benötigt, einmal die Produktverpackung, und einmal das Verkaufsetikett. Man kann diese auch nachreichen wenn man die ausgefüllten Formulare einfach erstmal als Entwurf speichert und später über die Suchfunktion wieder aus dem System ausgräbt.
      Als Zutatenliste habe ich einfach die Risikobewertung hochgeladen, dann spart man sich das tippen. darin sind alle Zutaten mit %Angaben enthalten. Es können nur pdf hochgeladen werden. Bei manchen Fragen weiß man evtl. nicht gleich was man antworten soll (da man selbst die Bestimmungen/Bezeichnungen nicht kennt). EInfach kopieren und in Google eingeben, dann wird man meist erhellt. Im Zweifelsfall würde ich mit nein antworten. Das meiste was abgefargt wird sind "oage" Zutaten die in unseren Naturprodukten nicht enthalten sind. Wer Nanomaterialien und/oder Erdölprodukte beimengt wird sich mit den Inhaltstsoffen und Fragen evtl. genauer auseinandersetzen müssen!

      Wenn man die Anleitung benutzt und wo hängenbleibt - einfach auslassen und weitergehen. fehlt etwas wesentliches kann man ohnehin nicht weiter. Meist ist es einfacher als in der Anleitung dargestellt und man hat Schritte die da seitenlang gezeigt werden schon autom,atisch übersprungen weil man eingeloggt war. (Man sieht sie wenn man mit den zurücktasten das ganze nochmal ablaufen lässt in Sekundenschnelle über den Bildschirm huschen. Deshalb habe ich nach der zweiten Abweichung die Anleitung einfach weggelassen. Mittlerweile wurde mir die erfolgreiche Anmeldung/Durchführung jedoch bestätigt.

      NUR KEINE ANGST falls irgendwer das machen will!
      Liebe Grüße

      Abnormal