Ldw Minister Rupprechter lässt Bienengift zu

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    • Ldw Minister Rupprechter lässt Bienengift zu

      Pirklhuber: Landwirtschaftsminister Rupprechter lässt per Notfallzulassung Bienengift zu

      Bienen schützen, Monokulturen beenden, biologischen Pflanzenschutz fördern statt Chemiekeule


      Wien (OTS) - "Anstatt auf konsequenten Bienenschutz zu setzen, lässt Landwirtschaftsminister Rupprechter per Notfallzulassung den Einsatz eines Bienengiftes zu und das ohne Not. Rupprechter hat vieles angekündigt, aber jetzt scheint er die Fehler seines Vorgängers fortzuführen", kritisiert Wolfgang Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher der Grünen. Das Bundesamt für Ernährungssicherheit hat für das Präparat 'Belem 0,8 MG' die Notfallzulassung erteilt. Der Wirkstoff dieses Mittels, Cypermethrin, gilt als hochtoxisch für Bienen und darf auf einer Fläche von 26.500
      ha, vor allem in den intensiven Maisanbaugebieten, eingesetzt werden.
      "Rupprechter muss diesen Fehler sofort korrigieren", fordert Pirklhuber.

      anbei der link, hoffe es funktioniert

      ots.at/presseaussendung/OTS_20…llzulassung-bienengift-zu
    • Das Bundesamt für Ernährungssicherheit hat die Notfallzulassung erteilt...
      Ist das die AGES... die irrtümlich für Api Life Var eine Apothekenpflicht angeordnet hat und uns das Geld aus den Taschen holen lässt?
      Ist das die AGES... die für die Varroabehandlung einen für die Imker undurchsichtigen Slalomkurs fährt?
      Ist das die AGES... die bei Imker NULL-Toleranz gelten lässt?
      Ist das die AGES... die die EU-Bioverordnung mit der Zulassung für alle Säuren nicht einfach für Österreich umsetzt?
      Wenn als Kopf eines Dachverbandes wirklich ein Kopf und nicht ein anderer Körperteil regieren würde, könnte irgendjemand die Amtshaftung der Mitarbeiter dieser Institution hinterfragen.
    • Das ist Cypermethrin lt.Liste der zugelassenen Pflanzenschutz(gift)mittel. Solch hochgiftigen Präparate sollen in die Umwelt gelangen? Sind die Politiker noch bei Sinnen?

      006975-60
      Zulassungsinhaber AGRIPHAR S.A.
      Weitere Vertriebsfirmen Agro Trade GmbH
      Zulassungsende 01.04.19
      Wirkungsbereich Insektizid
      Wirkstoffgehalt 250 g/l Cypermethrin

      Formulierung Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
      Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
      Kennzeichnung nach GefStoffV R 37/38 : Reizt die Atmungsorgane und die Haut
      R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
      R 10 : Entzündlich
      R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
      R 41 : Gefahr ernster Augenschäden
      R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
      S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
      S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
      S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
      S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben)
      S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren
      S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
      S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
      S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen
      Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

      Anwendungs-
      bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

      Auflagen NB6611: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.

      NN400: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft.
      NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

      SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

      SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.

      SB193: Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden.
      SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
      SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

      SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
      SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
      WMI3A: Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A