Was heisst eigentlich ....

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    • erwinslo schrieb:

      Meineswissens heißt überlagert bei Lebensmittel zu lange gelagert.


      Meines Wissens ist Honig mit geringem Wassergehalt fast unbegrenzt haltbar - man fand ja noch in ägyptischen Pyramiden genießbaren Honig :) - da stellt sich mir die Frage wie das eigentlich geregelt ist - welchen Jahrgang darf ich heute noch vermarkten?
      LG

      Elisabeth

      Der Charakter eines Menschen lässt sich leicht daran erkennen, wie er mit Leuten umgeht, die nichts für ihn tun können.(William Lyon Phelps )
    • Ich gehe davon aus, dass der zu lange bei mittlerer Temperatur gelagert wurde und dadurch der HMF-Wert nicht mehr passt. Dieser Honig kann als solcher für die Gastronomie für die Küche zum Backen und Kochen angeboten werden, das wäre völlig korrekt.
    • Das Ablaufdatum ( + 2 Jahre) beginnt mit dem Tag der Abfüllung zu laufen. Die Lagerzeit davor ist nicht reglementiert. Jedoch darf Honig mit Lagerschäden (HMF-Wert!) auch nicht als Honig ohne darauf hinzuweisen "in Verkehr" gebracht werden.
    • einstein schrieb:

      Es gibt 2 Lebensmittel, welche kein Ablaufdatum haben: Zucker und Honig!!!!
      Gruß Einstein

      Honig hat derzeit eine vorgeschriebene Ablaufzeit von 2 Jahren.
      Zur Unterscheidung:
      Es gibt Lebensmittel die kein Ablaufdatum haben, Honig gehört derzeit nicht dazu (das könnte sich in den nächsten Monaten ändern). Zucker und Honig haben eines gemeinsam, sie verderben bei sachgemäßer Lagerung nicht. Bei Honig stimmt das bedingt. Nur tiefgekühlter Honig hat keine Probleme mit der Veränderung des HMF-Wertes. "Dauergelagerten" Honige sollte vor dem Verkauf betreffend dem HMF-Wert überprüft werden.
      Ich kenne Imker, die haben den Honig jahrelang im Dachboden. Im Sommer ist es dort immer heiß, kein Auftauen nötig, im Winter ist es gefroren, er kristallisiert auch nicht. Vermeintliche Schlaumeier!
    • Lieber Frank, woher hast du diese Auskunft?
      Wenn du deinem Honig eine Ablauffrist von 2 Jahren gibst, dann haftest du bei sachgerechter Lagerung für dessen Qualität. Manche Imker geben dem Honig 1 Jahr, andere 5 Jahre, die meisten die ich kenne so zwischen 2 und 3 Jahren.
      Ganz schlaue, die in ein Geschäft geliefert haben gaben ihm auch nur 6 Monate, sodass er von den eifrigen RegalbetreuerInnen immer in die vorderste Reihe gestellt wurde. Der Honig mit der längeren Ablauffrist stand weiter hinten, auch nit dumm von dem Imker.
      Aber wenn dus sagst, wirst es woher haben.
      lg
      dietmar
      "Give bees a chance"
    • lalibela schrieb:

      Lieber Frank, woher hast du diese Auskunft?
      Wenn du deinem Honig eine Ablauffrist von 2 Jahren gibst, dann haftest du bei sachgerechter Lagerung für dessen Qualität. Manche Imker geben dem Honig 1 Jahr, andere 5 Jahre, die meisten die ich kenne so zwischen 2 und 3 Jahren.
      Ganz schlaue, die in ein Geschäft geliefert haben gaben ihm auch nur 6 Monate, sodass er von den eifrigen RegalbetreuerInnen immer in die vorderste Reihe gestellt wurde. Der Honig mit der längeren Ablauffrist stand weiter hinten, auch nit dumm von dem Imker.
      Aber wenn dus sagst, wirst es woher haben.
      lg
      dietmar


      Ich habe jetzt tatsächlich nirgends den konkreten Hinweis auf die zwei Jahre gefunden. Vermutlich verwende ich die zwei Jahre schon so lange, dass ich gar nicht darüber nachgedacht habe. Sorry, das tut mir leid. Falls ich noch was finde, stelle ich es rein.
    • Lieber Frank, muss dir nicht leid tun, dafür sind wir da und niemand ist fehlbar. Wir wollen von einander ja auch lernen und ich bin auch für Tipps und Neuerungen dankbar.
      Ich merk aber auch im Biosektor, das ist mein Spezialgebiet, dass es "Spezialisten" gibt, die so manches herum erzählen und für bare Münze verkaufen, was einfach nicht stimmt, wo sie einfach verschiedene Spielregeln mit Eigeninterpretationen verkaufen. Da muss man sie einfach auf die Quelle hin hinterfragen. Darum auch hier meine Anfrage, woher die Info stammt.
      Aber mit den 2 Jahren bist auf dem sicheren Weg. Auch der Hinweis, länger gelagerten Hoing nach dem Auftauen auf den HMF oder Invertaseaktivität hin untersuchen zu lassen ist sinnvoll, gleichzeitig kannst den Prüfbericht als Teilnahme am Honiggütesiegel und für die Kleingeräteförderung heranziehen. Ich lass immer meine "Problemhonige" (jene, bei denen ich mir nicht sicher bin wo ich Unklarheiten hab, wo mir der Melitherm vielleicht a bisl zu hoch eingestellt war...) untersuchen, Spitzenhonig frisch aus der Schleuder mit tiefem Wassergehalt brauch ich nicht untersuchen, der paßt eh.
      lg
      dietmar
      "Give bees a chance"