Hier die Vorgehensweise wenn ihr eure Bienenbeuten überwachen wollt und keine Schwierigkeiten mit der DSB haben wollt.
dsb.gv.at/site/6301/default.aspx
dsb.gv.at/site/6301/default.aspx
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Gandalf schrieb:
analog gespeichert (zb.VHS Kasette) nicht meldepflichtig!
noahnesha schrieb:
aufstellen ... sieht sowieso keiner ist ja getarnt hahaha
viennasissi schrieb:
noahnesha schrieb:
aufstellen ... sieht sowieso keiner ist ja getarnt hahaha
Da muss ich Dir jetzt widersprechen - wie oben bereits geschrieben steht, kannst Du, sollte etwas passieren, das dann nicht als Beweis verwenden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dodge ()
Quelle: Arge Daten
Für Verwirrung sorgt auch die Frage, wann und in
welchem Umfang Videoaufnahmen zu Beweiszwecken vor Gericht verwendet
werden dürfen. Insbesondere in Zivilverfahren gibt es in Österreich
keine Beweisverwertungsverbote, Beweise unterliegen ausschließlich der
freien Beweiswürdigung durch den Richter.
Videoaufzeichnungen unter Missachtung des
DSG 2000 stellen Verwaltungsübertretungen dar und können mit bis
25.000,- Euro Verwaltungsstrafe bedacht werden. Trotzdem können sie vor
Gericht als Beweis zugelassen werden. Die Vorstellungen vieler
ÖsterreicherInnen, geprägt durch US-Filme, das rechtswidrige Beweise
automatisch von Gerichtsverfahren ausgeschlossen sind, gilt in
Österreich nicht.
Anders verhält es sich bei illegal
beschaften Tonaufnahmen. Dies wäre ein strafrechtlicher Verstoß. Legt
jemand derartige Aufnahmen bei Gericht vor, kann er das "Glück" haben,
dass sie als Beweis zugelassen werden, wird aber mit Sicherheit das
"Pech" haben, dass er parallel zum Verfahren sicher mit einer
Strafanzeige konfrontiert wird.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von xmike13 ()
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