Honigessig, Essig allgemein

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    • Honigessig, Essig allgemein

      Scheinbar bin ich nicht der Einzige der interesse am selbst hergestellten Essig hat, also mach ich ein neues Thema auf.

      Viele Imker reiben sich ja mit Essigwasser ein bevor sie ihre Damen besuchen. Dazu gehöre ich nun nicht wirklich weil meine Damen mich lieben, oder weil sie sanftmütig sind. Aber ich liebe echten natürlichen Gäressig.

      Ein Rezept so nebenbe; bei Problemen mit dem Zuckerhaushalt (hoch oder niedrig) zur Stabilisierung:
      morgens ein Glas lauwarmes Wasser (ca 0,3 -0,4) mit zwei Esslöffem Apfelessig und einem Teelöffel Honig verührt schluckweise trinken.
      Hilft übrigens auch bei übersäuerten Magen und Völlegefühl, dann aber den Honig weglassen.

      Ethanol + Sauerstoff >>> Essigsäure + Wasser
      Eine einfache Gleichung, aber natürlich sind dazu noch die Essigbakterien nötig. Die Essigbakterien bilden sich in Fruchtsäften eigentlich von Natur aus schnell, wer hat noch nie einen angestochenen Apfel gesehen. Die daraus quellenden Fruchtsäfte beginnen bei Temperaturen über 25 bis 35°C schnell zu gären. Essigbakterien sind winzig klein und leben in der Luft oder auf Pflanzen.


      Wie auch bei der Metherstellung ist auch bei der Essigherstellung eine gewisse Sorgfalt, Sauberkeit und Kontrolle erforderlich. Auch Essig kann wie Met bestimmte "Krankheiten" bekommen.
      Am gefährlichsten sind die in der Luft vorkommenden Kamhefen, einmal im Ansatz ist es Essig mit dem Essig!
      Am besten die Öffnung mitt Watte veschließen. Dadurch wird gewährleistet dass Sauerstoff hinen kommt und die Essigbakterien nicht "ersticken" aber trotzdem die Kahmhefen ausgefiltert werden.
      Ich nehme immer zwei Tücher von der Küchenrolle, also Zellstoff.Mit einem Gummiband fixieren, evt. ein zweites um sicher zu sein sollte einer abreißen. Bin halt ich ...
      Aber das Oberflächenverfahren zur Essigherstellung ist das Zeitaufwändigste. Es dauert Monate bis der Alkohol restlos zu Essig fermentiert wird.

      LG, Helmut

      honeyandmore.at/ :biene
    • Hallo,

      Ich hab meinen ersten Met-Essig mittels Essigreaktor hergestellt und wollte frage ob ihr wisst wie das mit Verkauf aussieht? Darf ich den als Imker ohne weiteres Verkaufen? Wo kann ich Informationen darüber beziehen? Was muss alles am Etikett oben stehen, muss z.B. der Säuregehalt im Labor bestimmt werden oder reichts wenn ich diesen selbst ditriere? Man findet leider so im Internet relativ wenig Information dazu.

      Danke Lg Paul
    • Hallo
      Ich hab schon seit einiger Zeit meine "Fenstebank-Essigproduktion", allerdings nur für den Eigenbedarf.
      Die weisse Essigmutter hab ich aus meinem Quittensaft und Honig hergestellt, und dann für einen roten Essig ein Stück der Mutter entnommen und in Ribislsaft gegeben.
      Die Etikettierung unterliegt auch einigen Vorschriften. D.N hat mir erzählt, dass er eine ganze Charge weggeschmissen hat, weil das Etikett nicht passte ( alle Etiketten wieder runterrubbeln war zu viel Arbeit).Wo genau diese Vorschriften aber zu finden, weiss ich leider auch nicht genau.Verkaufen darfst du so viel ich weiss schon, gehört zur Urproduktion wenn er mit Honig angesetzt wird.
      Dateien
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      Liebe Grüße Claudia
    • quikly schrieb:

      Ich hab schon seit einiger Zeit meine "Fenstebank-Essigproduktion"
      :) ich ebenfalls, schmeckt köstlich, Essigmutter habe ich aus einem Rest von naturtrüben Quittenessig selbst hergestellt, was seine Zeit gebraucht hat. Für den Met habe ich ganz gewöhnliche Bäckerhefe (keine "Edelhefe" genommen, ging recht gut. Ich mache damit auch mein Oximel (mit Schwedenkräuter angesetzt, einfach köstlich)auch nur für den Eigengebrauch.
      GLG

      Peter

      ps.: Mir ist nur Sanftmut, Vitalität und Fleiß bei der Biene wichtig, und sonst nichts!!! äh: vielleicht noch Schwarmträgheit :)
    • Vielen Dank, das ist genau das was ich gesucht habe.

      Was ich nur noch etwas lustig finde ist dieser Absatz:

      Essig ist laut Lebensmittelcodex, eine durch alkoholische und Essigsäuregärung hergestellte Flüssigkeit, die zum Säuern und Konservieren von Speisen verwendet wird.
      „Weinessig“:hergestellt aus Traubenwein
      „Obstessig“hergestellt aus Obstwein
      Keine Fantasiebezeichnungen verwenden.

      Was ist jetzt Honigessig oder Metessig? passt beides nicht richtig.

      Jetzt noch eine blöde frage, solange ich unter die 50 Bienenstöcke bleibe und den Essig nur aus Honig herstelle brauche ich auch nicht an verteuerung denken, oder hab ich da was falsch verstanden?

      Jetzt noch kurz Offtopic,
      Ich hab letztens mit den Gedanken gespielt mir eine Destille zu kaufen um Honigschnaps zu brennen. Hab mich mit den Zoll in Verbindung gesetzt um die Gesetzlichen Voraussetzungen abzuklären. Was lustig ist. ich darf bis zu einer gewissen Menge schnaps brennen, allerdings nur aus Obst von meinen eigenen Garten. man darf nichts zukaufen. Soweit sogut, Honig ist ja auch mein eigenes Produkt wird nicht zugekauft, allerdings ist das Brennen von Honig nur in großen Brennerein (mir fällt leider die Bezeichnung gerade nicht ein) erlaubt. Da wurde von der Gesetzgebung der Imker quasi vergessen nehm ich an. Ist schade, den somit war die Idee wieder gestorben. Umso mehr freut mich das es min Essig nicht so kompliziert ist.

      Lg Paul
    • Du meinst "Verschlussbrennerei" - Du selbst würdest als "Abfindungsbrennerei" (gemäß Deiner Beschreibung) tätig sein. ACHTUNG- als solche darfst Du Deine Produkte nicht über den Handel - sprich Wiederverkäufer - absetzen. Du kannst nur DIREKT an Endverbracher verkaufen, man müsste genau nachlesen aber ich glaube mich dunkel zu erinnern - auch Gastronomen dürfen zB den Schnaps dann nicht abnehmen usw. …

      Auch zu der Frage wegen Steuer ist das meiner Meinung nach viel zu kompliziert und mit vielen Ausnahmen verbunden sodass man da keine allgemein gültige Antwort geben kann sondern das Ganze als Gesamtheit individuell anschauen muss.
      Essig gehört bestimmt zu den bearbeiteten Produkten, ist also jedenfalls aufzeichnungspflichtig. Ob es als "Nebenbetrieb" für Dich möglich ist oder ob die Anmeldung des freien Gewerbes notwendig ist, ist schon wieder individuell zu beurteilen.

      Was auch immer im Einzelfall bei den Überlegungen herauskommt - ich würde IN JEDEM FALL sehr genaue Aufzeichnungen führen aus denen die tatsächlich erzielten Gewinne (sofern welche vorliegen) nachgewiesen werden können um späteren Problemen und etwaigen Schätzungen (die selten zugunsten des Steuerpflichtigen ausfallen werden) vorzubeugen. Ob letztendlich eine Steuerpflicht (oder auch die Höhe der zu entrichtenden Steuern) entsteht kommt dann ja auch noch auf die weiteren Einkünfte an (sofern vorhanden), usw.
      Liebe Grüße

      Abnormal
    • An wem kann man sich denn wenden um hier qualifizierte und vorallem verlässliche individuelle Einschätzungen zu bekommen?
      Gibt's eine Liste was zu den bearbeiteten Produkten zählt und wie diese aufgezeichnet werden müssen?
      Ich denke halt wenn ich mit meinen 10 - 12 Stöcke Steuerpflichtig werde kann man das ganze auch bleiben lassen.
      Der Vorteil vom nebengewerbe wäre dann halt das ich sämtliche Essige dann verkaufen dürfte.
    • Naja, theoretisch wäre Deine Interessensvertretung die Landwirtschaftskammer. Nur werden die dort nicht sonderlich interessiert sein Dich zu beraten oder zu vertreten wenn Du kein Mitglied bei Ihnen bist. Genauso sieht es die Wirtschaftskammer. Theoretisch könntest Du Dich bezüglich Essigherstellung dort informieren, aber die Information dort wird darauf rauslaufen dass Du ein Gewerbe anmelden sollst/musst und Mitglied werden um ihre Dienste beanspruchen zu können.
      Es gibt auch Steuerberater die Erfahrung mit Landwirtschaftlichen Betrieben haben und dich beraten könnten, gratis werden die das auch nicht machen ;) .
      Letztendlich kann man sich aber auch selbst die vielen unterschiedlichen Bestimmungen zusammensuchen und Gedanken dazu machen was nun auf einem zutreffen könnte oder nicht. Das ist zwar Mühsam aber dafür weitgehend kostenlos, weil heutzutage die allermeisten Information und gesetzl. Bestimmungen auch online zu finden sind.

      Die meisten Unterlagen die ich nutze stammen auch von der LWK und WKO und sind mit etwas Mühe aber alle online abrufbar/auffindbar. Wenn es mir zu mühsam wird nutze ich aber auch deren Beratung die ich auch "kostenlos" erhalte da ich Mitglied bin. Für mich "zu teurer" waren die Infos die ich dem Steuerberater rausquetschen konnte. Die verlangen für jedem Atemzug den sie machen bare Scheine.

      Es gibt eine Liste der Urprodukte die Du im Internet abrufen kannst, die "Bearbeiteten" sind die die nicht darauf stehen. ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.…n&Gesetzesnummer=20006095
      Liebe Grüße

      Abnormal
    • Ok. vielen Dank alles sehr interessant. Ich hab jetzt noch im Internet einiges nachgelesen. Dort wird aber meistens eben von schon bestehender Landwirtschaft mit xx Ha Fläche und einkommen von 100.000€ usw. gerechnet. Da ist es halt wirklich schwierig die für mich relevante information rauszuholen. Soweit ich jetzt verstanden hab muss ich für alle be oder verarbeitenden Produkte sowieso Aufzeichnungen führen. Hier reicht aber eine Eingaben-Ausganben Rechnung nehme ich an?
    • Waloepaul schrieb:

      Eingaben-Ausganben Rechnung nehme ich an?
      so würde ich das machen, obwohl eigentlich eine Aufzeichnung der Einnahmen reichen würde wenn Du mit pauschalen Abschlägen arbeitest.

      Ich mache aber immer vollständige Aufzeichnungen und vergleiche das Betriebsergebnis mit der pauschalen Methode. Dann habe ich die Wahl was für mich besser ist und das war bisher stets die E-A-Rechnung.
      Liebe Grüße

      Abnormal
    • Da ich das Thema einst gestartet hatte, will ich doch meinen "Senf" dazu geben

      Waloepaul schrieb:

      Essig ist laut Lebensmittelcodex, eine durch alkoholische und Essigsäuregärung hergestellte Flüssigkeit, die zum Säuern und Konservieren von Speisen verwendet wird.
      „Weinessig“:hergestellt aus Traubenwein
      „Obstessig“hergestellt aus Obstwein
      Keine Fantasiebezeichnungen verwenden.

      Was ist jetzt Honigessig oder Metessig? passt beides nicht richtig.
      Also, Auszug aus dem Österreichischen Lebensmittelbuch...:
      d) Trester-, Bier-, Malz-, Honig-, Molkenessig, u. a. werden ihrer Bezeichnung entsprechend aus Trestern (Preßrückständen), Bier, vergorener Malzwürze, vergorenem Honig, vergorener Molke u. a. erzeugt.

      vergorener Honig = erste Fermentation, also Met oder Honigwein (hier empfiehlt sich auch ein Laborbefund bezgl. Alkoholgehalt!)
      durch die zweite Fermentation (bakterielle Fermentation) entsteht Essig; genau gesagt "Metessig oder Honigweinessig

      Somit ist die Bezeichnung als Metessig oder Honigweinessig gültig. Wie beispielsweise Rotweinessig...

      Österreichisches Lebensmittelbuch

      Benutzername schrieb:

      "Gärungsessig" kannst wahrscheinlich draufschreiben
      Richtig! Genauer gesagt muss "Reiner Gärungsessig, 5% Säure" drauf stehen! Der Säuregehalt muss natürlich im Labor nachgewiesen werden und entsprechend angeführt sein!
      Der Gehalt an Essigsäure, ausgedrückt als Gesamtsäure in g/100 ml, wird in ganzzahligen (gerundeten) Zahlen und in unmittelbarem Zusammenhang mit der verkehrsüblichen Bezeichnung als "… % Säure) angegeben.

      Musteretikett

      Zum Finanzrechtlichen:
      Met, also das Vorprodukt zum Metessig ist zur Zeit als Urprodukt gewertet!
      Was aber nicht heißen soll, das darauf keine Steuerpflicht (Alkoholsteuer - Ust 13%) erwächst!
      Ausgehend von meiner Situation, ich hebe zu wenig Bienenvölker als dass ich für das Finanzamt interessant wäre. Soll heißen, meine Imkerei gilt als "Liebhaberei"!
      Die Urprodukte sind demnach "steuerbefreit".

      Das gilt aber nicht für Met, Honig mit Zutat, Propolistinktur usw.
      Für diese Produkte gilt ein Steuerfreibetrag von aktuell €1500.00
      Also wäre eine Einnahmen/Ausgabenrechnung von Vorteil!

      Privat darf für den Eigenbedarf Essig hergestellt werden, für den Vertrieb (Abhof, Gewerbe, ...) ist ein Gewerbeschein erforderlich.
      > Ob es im Rahmen einer Imkerei Ausnahmen gibt, hab ich noch nicht gefunden...
      LG, Helmut

      honeyandmore.at/ :biene
    • Danke Heli,

      Interessant wäre ja schon was man als Imker jetzt ohne Gewerbeschein alles verkaufen darf. Ich werd mal im verein fragen. Irgendwo muss es da doch eine Liste geben.
      Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen das ich Lippenbalsan und Met verkaufen darf aber Essig nicht..
      Es wäre natürlich super wenn ich meinen eigenen Met, essig und oxymel verkaufen könnte, ein Gewerbeschein wird bei meinen Mengen aber keinen Sinn machen.

      Lg Paul
    • Waloepaul schrieb:

      Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen das ich Lippenbalsan und Met verkaufen darf aber Essig nicht.

      weil Met zur Zeit noch als URPRODUKT in der Imkerei gilt!

      Für Lippenbalsam gilt die Kosmetikverordnung, und da hast du viele Auflagen zu erfüllen...
      Weil halt in Österreich über 28000 Imker net so easy zu kontrollieren sind...
      Aber wer schon mal Besuch hatte, setzt sich mit der Materie mehr auseinander.
      LG, Helmut

      honeyandmore.at/ :biene
    • es is jetzt aber ned so dasss man als Erzeuger (Landwirt, Imker, …) nur Urprodukte vermarkten darf...
      Man hat halt evtl. div. Auflagen (wie jeder andere Erzeuger auch), und muss aufpassen falls die Tätigkeit in ein Gewerbe fällt.
      Das anmelden eines Gewerbescheines tut aber auch gar nicht weh, wenn man ihn braucht und etwas damit anfangen möchte.
      Will man das nicht dann muss man genau lesen und klar von einem Gewerbebetrieb abgegrenzt sein. DAFÜR GIBT ES KEINE LISTEN ! Der Übergang von Landwirtschaft zum Nebengewerbe und weiter zum Gewerbe ist schleichend und eben individuell, einiges zum lesen findet man auch online, zB hier

      wko: wko.at/service/wirtschaftsrech…von_der_Gewerbeordnu.html
      lwk oö: google.com/url?sa=t&rct=j&q=&e…Vaw0JdgRbY_xjnTy4GA-fd_56
      Liebe Grüße

      Abnormal

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    • gerade gefunden, Essig - freies Gewerbe...

      Das freie Nahrungs- und Genussmittelgewerbe beinhaltet mehrere Tätigkeitsbereiche (diese können auch als Klammerzusatz dem Gewerbewortlaut hinzugefügt werden):
      • Erzeugung alkoholfreier Getränke inklusive Mineral- und Tafelwassererzeugung
      • Verarbeiter von Obst und Gemüse inklusive Obst-und Gemüsekonservierer
      • Erzeuger von Sekt und Spirituosen einschließlich Essig, Essenzen
      • Erzeuger von Teigwaren
      • Erzeuger von Fisch- und Feinkostprodukten
      Zur reglementierten Nahrungsmittelerzeugung gehören das Bäcker-, Konditor-, Fleischer-, Müller- und Milchtechnologiegewerbe. Um diese Tätigkeiten anbieten zu dürfen, sind die Anforderungen des jeweiligen Befähigungsnachweises zu erfüllen!

      google.com/url?sa=t&source=web…Vaw2uQf_PNbDlMmTnKbK7ohWZ

      Hilfreich ist da auch das Österreichische Lebensmittel Buch.lebensmittelbuch.at/ unter B8.
      Honig ist unter B3 zu finden...
      LG, Helmut

      honeyandmore.at/ :biene

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