Aufzeichnungspflicht

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    • Waloepaul schrieb:

      Warum hast du in deinen Behandlungsprotokoll die Frage nach Mais stehen? Würd mich interessieren.
      Um ehrlich zu sein, ich habe das vom Behandlungsformular des OÖ Imkerbundes abgekupfert. Und nachdem gegenüber meines Bienenstand`s öfter mal Mais steht und der Bauer gerne und oft seine Felder "Behandelt" schien es mir interessant auch das zu übernehmen.
      Hinterher hat man dann im Schadenfall doch eine Gedächtnisstütze.

      Im Fall von Völkerverlust wäre das dann besser nachverfolgbar, da ich in der Spalte auch das Datum und Art der "Maispflege" eintrage, nachdem ich mit dem Landwirt über die Spritzung geredet hab.
      Aber kurz gesagt, ich habe ein gutes Verhältnis zu ihm und bis Dato noch keine Verluste deshalb zu verzeichnen. Aber Wachsamkeit ist ja kein Frevel.
      LG, Helmut

      honeyandmore.at/ :biene
    • Nachdem ich letztens über das Lfi meine Hygieneschulung Online gemacht habe und dort eine meiner Meinung nach tolle Leitlinie für Imker vom Bundesministerium für Gesundheit erhalten habe, habe ich mir von dort die Aufzeichnungsmöglichkeiten abgekupfert.

      Habe mittlerweile eine Mappe angelegt wo alles drin ist, wie zb.:

      • aktueller Trinkwasserbefund aus eigenem Brunnen
      • Dokumente zur Bienenhaltung bzw. Herstellung von Imkereiprodukten (z.B. Lieferscheine, Rechnungen)
      • Aufzeichnungen über den Zeitpunkt und Dauer der Varroabekämpfung, (Behandlungsmethode bzw. –mittel);
      • Reinigungs- und Desinfektionsplan
      • Schädlingsüberwachungsplan
      • Sicherheitsdatenblätter und Gebrauchsanweisungen für Reinigungs-, Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmittel;
      • Herstellungsabläufe über die erzeugten Bienenprodukte (für Honig, Propolis & Blütenpollen)
      • Fehlerprotokoll mit Abweichungen bei der Herstellung von Blütenpollen oder Propolislösung;
      • Schulungsnachweise (z.B. Hygieneschulungen);
      • Untersuchungszeugnisse über Honig
      • Stockkarte
      • uvm.
      Find ich eine gute Sache, so habe ich immer alles im überblick.

      mfg
    • das ist alles so eine Sache. Ich würde zur Absicherung auch jedem empfehlen einen der offiziellen Kurse zu besuchen und das "Zeugnis" gerahmt im Vorraum aufzuhängen. Mal ehrlich, fast jeder von uns war schon ein oder mehrmals bei so einer Schulung, ich war früher auch mal auf Milchverarbeitungskursen und ähnlichen Zeugs wo Zeugnisse mit Hinweis auf absolvierte Hygieneschulung ausgestellt wurden. Da gabs solche und solche, fade und lehrreiche, gute und schlechte Vortragende. Was haben wir tatsächlich über Hygiene, HACCP usw. gelernt? Bei den Imkern werden vor allem die so wichtigen Etiketten stundenlang behandelt... So wies eigentlich immer vor allem mal ums Etikett geht...

      Und wo hat man das Zeugnis wirklich gebraucht? - Für die Kleingeräteförderung. Dazu braucht man es ab heuer nicht mehr. Wo steht sonst noch dass man es braucht? Auf vielen Webseiten. Das wars.
      Leute die mit Lebensmittel arbeiten müssen regelmäßig in Bezug auf Hygiene geschult werden. Wie das in der Praxis ausschaut steht nirgends, jedenfalls auf keiner offiziellen Seite.(jedenfalls konnte mir noch niemand diese Verordnung zeigen) Die Schulung kann den Mitarbeitern (die mit Lebensmittel arbeiten) auch intern der Chef regelmäßig geben, oder ein anderer Mitarbeiter, oder, oder,... Das Problem ist nur das zu beweisen. In größeren Firmen wo genug geeignetes Personal vorhanden ist vermutlich kein Problem. Beim kleinen Imker? Deshalb empfehle ich auch den Besuch eines offiziellen Kurses zur Absicherung, auch wenn der den meisten Teilnehmern außer einem Zettel nur wenig bringt.
      Liebe Grüße

      Abnormal
    • Hallo,
      dieses Thema hatten wir schon im BA Forum, Reinhard hat bei Biene Österreich angefragt und in Erfahrung gebracht, dass diese Schulung nicht für die Förderung anerkannt wird.
      Text von Reinhard:
      Warum nicht?
      Weil zwar der rechtliche und allgemeine Teil für alle gleich ist, die, die Imkerei betreffenden Themen (wie ist der Schleuderraum zu gestalten, welche Hygienemaßnahmen sind bei Herstellung von Propolis, beim Abfüllen von Honig,...einzuhalten) aber nicht oder nicht ausreichend behandelt werden.
      Also: Hygieneschulungen besuchen!



      g Manfred
    • MarioGU84 schrieb:

      dient der Schulungsnachweis als Bestätigung der erfolgreich absolvierten Schulung.
      ist jetzt eine Spitzfindigkeit, aber grundsätzlich stimmt die Aussage - nähmlich insofern als das Zeugnis tatsächlich die erfolgreiche Absolvierung bestättigt.

      Wird aber trotzdem bei Förderungen, Teilnahme am Qualitätsprogramm und als Hygieneschulung für die Imkerei NICHT wirklich anerkannt. Da hier noch eine rechtliche Grauzone besteht wird diese Schulung zumindest noch zur Zeit hingenommen. Wie lange noch? Eine mehrfache Anfrage bei den Betreibern diesbezüglich blieb bis dato unbeantwortet!

      Aber ein positiver Aspekt dabei ist, "Leitlinie_Hygienepraxis" von der Website ist sehr hilfreich bei der Erstellung div. Formulare
      Reinigungs- und Desinfektionsplan
      Schädlingsbekämpfung – Kontrollblatt
      Gewinnung von Honig bis zur Abfüllung
      Herstellung von Blütenpollen
      Herstellung von Propolistropfen
      Herstellung von Gelée Royale
      REINIGUNGS- UND DESINFEKTIONSPLAN
      SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG UND SCHÄDLINGSÜBERWACHUNG
      DOKUMENTATIONSBLATT FÜR SCHULUNGEN
      BIENENPFLEGE/VARROABEKÄMPFUNG
      FEHLERPROTOKOLL BEI DER HERSTELLUNG VON BLÜTENPOLLEN BZW. PROPOLISLÖSUNG
      Merkblatt 1: PERSÖNLICHE HYGIENE
      usw.

      Lade es mal einfach hier hoch...
      Dateien
      LG, Helmut

      honeyandmore.at/ :biene