Imkerversicherung

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    • Akazie schrieb:

      Bei Schäden in den Sachsparten muß der jeweilige Vereinsobmann informiert und auf der Schadensmeldung die Angelegenheit bestätigen und unterschreiben

      -------''

      Volljährig sind wir aber schon. Unpackbar. Wenn er nicht unterschreibt? ???
      Wenn er anderer Ansicht ist ????
      Servus Thomas,

      Ich könnte mir vorstellen, dass der Obmann hier seitens des Versicherers als eine Art Gutachter akzeptiert wird. Irgendeine Art von Schadensbesichtigung erfolgt ja immer. Versicherungen leben ja auch nicht davon, Verträge abzulehnen. Aber sie wollen/müssen auch Schadensfälle besichtigen können. Ist ja bei einem Autoschaden in der Werkstatt auch so. Wenn sie sich dazu ausserstande sehen, lehnen sie den Vertag verständlicherweise ab, da er nicht kalkulierbar ist. Dass sie den Obmann in einer Bündelversicherung als Sachverständigen akzeptieren ist eigentlich als Entgegenkommen zu verstehen. Sonst würden dort die Schadensmeldungen reinflattern auch wenn sie nie stattgefunden haben.

      LG Heinz
      je einfacher desto besser

      www.bienenwerkstatt.at
    • Akazie schrieb:

      Bei Schäden in den Sachsparten muß der jeweilige Vereinsobmann informiert und auf der Schadensmeldung die Angelegenheit bestätigen und unterschreiben
      es gibt ja Formulare zur Schadensmeldung im Web. Einfach suchen und ausdrucken, ausfüllen und schon hat man die halbe Miete...
      Da sieht man schon anhand der Formulare auf was aufzupassen ist und was anzugeben ist.

      HIER ein Beispiel für unsere Nachbarn (BRD)

      Hier ein Beispiel für Ö
      LG, Helmut

      honeyandmore.at/ :biene
    • Bienenwerkstatt schrieb:

      Akazie schrieb:

      Bei Schäden in den Sachsparten muß der jeweilige Vereinsobmann informiert und auf der Schadensmeldung die Angelegenheit bestätigen und unterschreiben

      -------''

      Volljährig sind wir aber schon. Unpackbar. Wenn er nicht unterschreibt? ???
      Wenn er anderer Ansicht ist ????
      Servus Thomas,
      Ich könnte mir vorstellen, dass der Obmann hier seitens des Versicherers als eine Art Gutachter akzeptiert wird. Irgendeine Art von Schadensbesichtigung erfolgt ja immer. Versicherungen leben ja auch nicht davon, Verträge abzulehnen. Aber sie wollen/müssen auch Schadensfälle besichtigen können. Ist ja bei einem Autoschaden in der Werkstatt auch so. Wenn sie sich dazu ausserstande sehen, lehnen sie den Vertag verständlicherweise ab, da er nicht kalkulierbar ist. Dass sie den Obmann in einer Bündelversicherung als Sachverständigen akzeptieren ist eigentlich als Entgegenkommen zu verstehen. Sonst würden dort die Schadensmeldungen reinflattern auch wenn sie nie stattgefunden haben.

      LG Heinz
      Alles logisch. Nur dzt. gibt es genau diesen Fall im Westen Österreich. Da gehts zur Zeit um echte Kohle. Und der Liebe Obmann ist kein Gutachter und unparteiisch im seltensten Fall. Ausser du wählst ihn. Ausser er ist dafür bestellt und vereidigt. Denk nur mal an verschiedene in Wien.
      Und wenn es nicht passt so wie in diesem Fall kannst klagen. Aber nur den Verein da dir die Versicherung nicht mal Auskunft erteilt da du nicht Versicherungsnehmer bist.
    • Obligatorische Imkerversicherung

      Diese Versicherung ist für die Basismitglieder der Bundesländer Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg und Wien abgeschlossen.

      Nicht mit versicherte Basismitglieder
      Die Imkerinnen und Imker der restlichen Bundesländer im jeweiligen Landesverband Burgenland, O. Ö. und Tirol, haben eine eigene Versicherung und sind auch im konkreten Anlassfall dort Erkundigungen einzufordern.

      VERSICHERUGNSSCHUTZ (auszugsweise)
      Die Versicherung leistet in den Sparten Feuer, Sturm, Einbruch und Vandalismus einen Beitrag von € 75,-- pro Volk.


      Hier sind nur Bienenvölker samt Behausung (Beuten) versichert.


      Keine Bienenhäuser (Gebäude), keine Pultständer, keine Aufstellplätze usw. In der Betriebshaftpflicht (z. B. Bienenstich an betriebsfremde Personen) haftet der Versicherer bis zu einer Summe von Maximal € 1.000.000,- .


      Bei Schäden in den Sachsparten muß der jeweilige Vereinsobmann informiert und auf der Schadensmeldung die Angelegenheit bestätigen und unterschreiben.


      Bei amerikanischer Faulbrut (AFB) ersetzt die Versicherung bei Bienenverlusten bis zu 10 Völker eine Betrag von € 75,-- pro Volk.


      Bitte die entsprechenden Formblätter zu verwenden!
      PRÄMIE
      Die jährliche Versicherungsprämie wird über den Landesverband eingehoben und an den ÖIB weitergeleitet.



      Jahresprämie ab 01.01.2015


      • für einen Block (bis 50 Bienenvölker) € 6,50
      • für jeweils weiteren Block (50 Bienenvölker) € 12,00
      VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
      • ABS2008
      • ASTB2002
      • AEB2003
      • AHVB/EHVB 2004.1
      • ARB2003.1
      Betriebshaftpflicht
      Versicherungsbestätigung Haftpflicht - beim ÖIB zu beantragen

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      QUELLE: imkerbund.at/obligatorische-imkerversicherung+2500+1134532
      "Der Imker ist nicht der Meister seiner Bienen sondern ihr Diener"

      :biene :biene :biene