Privatpersonen ist das Verkaufen von Tieren im Internet untersagt

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    • Geltungsbereich
      § 3. (1) Dieses Bundesgesetz gilt für alle Tiere.
      (2) Die §§ 7 bis 11 und das 2. Hauptstück, mit Ausnahme des § 32, gelten nur für Wirbeltiere, Kopffüßer und Zehnfußkrebse.

      Das Verbot, das du ansprichst (§ 8a), gilt gem. § 3 Abs 2 Tierschutzgesetz nur für Wirbeltiere, Kopffüßer und Zehnfußkrebse, also nicht für Bienen.
    • Und wenn es so wäre, würde ich es trotzdem ganz gelassen sehen.

      Denn du/ich verkaufe ja keine Bienen im Internet.

      Das ist in den meisten Fällen ja nur die Ankündigung eines Verkaufes.

      Wenn du zb. von mir Bienen kaufen wolltest musst du vorbeikommen und sie abholen.

      Somit geschieht der eigentliche Verkauf nicht im Internet.

      Treffen wirds eher jene die dir zb. per Paket/Zusendung süditalienische Buckfast als Kärntner Carnica andrehen wollen, weisst eh ganz unten vom Stiefel..... :thumbsup: :thumbsup:

      Schwärzester Sarkasmus OFF (hoffend daß das niemals wirklich passieren wird)
      EU = Europäische Umverteilungsorganisation (Umverteilung von Unten nach Oben)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von guenther ()

    • §8a (2) Das öffentliche Feilhalten, Feil- oder Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe (Inverkehrbringen)von Tieren ist nur im Rahmen einer gemäß § 31 Abs. 1 genehmigten Haltung oder durch Züchter, diegemäß § 31 Abs. 4 diese Tätigkeit gemeldet haben, sofern sie nicht auf Grund einer Verordnung vondieser Verpflichtung ausgenommen sind, gestattet. Dies gilt auch für derartige Aktivitäten im Internet.Ausgenommen davon ist die Vornahme solcher Tätigkeiten im Rahmen oder zum Zweck der Land- undForstwirtschaft.

      Zu deinen Gedankengängen wie man das Verbot umgehen könnte: so weit haben die Juristen im zuständigen Ministerium auch gedacht ... genau derartiges Anbieten ist eben verboten.

      Und zu deinem Sarkasmus zu Importen und sticheln gegen Buckfast: Aus Süditalien kommen von der anderen Seite des Stiefels gegenüber der Käferseite immer noch Kunstschwärme nach Österreich (Carnica, Ligustica, ...). Weitere aus Frankreich und Deutschland. Solange die Winterausfälle so irre hoch bleiben, wird das auch so bleiben. Daher war der Aufruf von Thomas921, nach dem Posting von Christian zu Carnica x Dunkle, SMR x Primorsky, etc., dass auch die Carnica Zuchtverbände und Züchter endlich mitarbeiten müssen um die Rassenverbote zu streichen und dann "gemeinsam" ein VSH Projekt unabhängig der Rasse gestartet werden sollte (die Verbindung ist die Landrasse ...), goldrichtig. Lassen wir doch bitte endlich alle diese gegenseitigen sinn- und nutzlosen Sticheleien und arbeiten wir endlich gemeinsam an unseren Problemen, anstatt über Farben zu streiten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Noldi ()

    • Noldi schrieb:

      "Ausgenommen davon ist die Vornahme solcher Tätigkeiten im Rahmen oder zum Zweck der Land- undForstwirtschaft."



      Und zu deinem Sarkasmus zu Importen und sticheln gegen Buckfast:
      Also kein Verbot....Imkerei=Landwirtschaft.

      Was das Sticheln angeht, geht doch immer nur (mehr) um die zwei Rassen, also war es kein Sticheln sondern nur das Erwähnen einer anderen Rasse....

      Ausserdem haben sich hier in der Vergangenheit schon ein paar Buckfast-Trolle gewaltigst ausgetobt, war vermutlich vor deiner Zeit bzw. hast du das schon vergessen, wenn du schon hier warst.
      EU = Europäische Umverteilungsorganisation (Umverteilung von Unten nach Oben)
    • Kein Verbot für Imker, ja, aber aus einem anderen Grund. Die Ausnahme mit Land- und Forstwirtschaft, gilt für Imker nicht und zwar einfach deswegen, weil für uns das Verbot dank §3 Abs 2 überhaupt nicht gilt. Insekten sind keine Wirbeltiere und nur für Wirbeltiere, Kopffüßer und Zehnfußkrebse gilt das Verkaufs- und Feilbietungsverbot.

      Und keine Sorge, ich habe es in letzter Zeit auch genügend Bucki Imkern gesagt, was ich von Sticheleien etc. aus dieser Seite halte: Nichts, absolut nichts!
      Wer eine graue Biene haben will, soll das tun. Wer eine bunte Biene haben will, soll das tun. Wir haben ganz andere Probleme als die Farbe des Hinterns der Bienen.
    • Ich bin ja noch nicht so lange hier im Forum aber irgendwie schafft es leider fast jedes Thema nach einigen Kommentaren bei der "Rassediskussion" zu landen.
      Ich habe schon Völker über das Internet verkauft. Es ist für mich immer schwer grundsätzlich Völker herzugeben. Man hat sie über Monate betreut und gepflegt - es ist fast wie " Kindesweglegung". Darum schau ich mir auch bei Internetkontakten schon genau an wer meine Mädels haben darf und ob der in der Lage ist sie über den nächsten Winter zu bringen. Meist habe ich auch noch Kontakt zu diesen meist JunkimkerInnen und unterstütze sie wo es möglich ist. Ich würde also gerne wissen ob man in Foren unter Kleinanzeigen und auf Verkaufsplattformen Bienenvölker weiter anbieten darf. Völkervermehrung und Königinnenzucht finde ich am Besten an der Imkerei. Der Honig läuft so nebenbei. Ich habe immer mehr Völker als ich selbst brauche. In meinem Verein gibt es eine hervorragende Jungimkerausbildun, relativ geringe Völkerverluste und viele junge Wilde die Völker vermehren. Da ist nicht soviel Bedarf. Das Internet ist eben eine weitere Kontaktmöglichkeit. Liebe Grüße, Rudi
    • Noldi schrieb:

      Du darfst, "rechtlich" gesehen.

      Wie man aber hier bei Willhaben lesen kann: willshop.willhaben.at/tiere/ weiß zB. Willhaben das auch, sie haben sich aber dazu entschieden, dass sie dieses Verbot trotzdem auch auf Bienen und Co. anwenden.
      Hat das schon jemand bei willhaben hinterfragt?
      Alle reden vom Bienensterben und die Verbreitung der Bienen wird hier eingeschränkt.
      Passt für mich nicht zusammen!
      Gruß,
      Mario :biene
    • Ich habe das schon bei Willhaben hinterfragt - die wollen einfach keine Tieranzeigen von privaten.
      Weiters habe ich bei der Landwirtschaftskammer wegen einer Bestätigung angefragt - die wollen auch nicht, da sie sagen, dass sie keine Daten dazu haben, somit können sie auch nichts bestätigen.

      Als Imker sind wir Landwirte ab dem 1. Volk und müssen seit dem Vorjahr auch im VIS unsere Bienen registrieren, das sollte doch eigentlich ausreichen für eine Bestätigung, oder?
      lg.hubert

      ---d-o-n-'-t- :( - :biene - :) ---
    • @chilli Die Landwirtschaftskammer vertritt eingetragene Landwirte. Das sind Unternehmer mit einer LFBIS Betriebsnummer. Das VIS ist eine Einrichtung des Gesundheitsministeriums (Gesundheit der Verbraucher also der Menschen die die Produkte essen). Das hat mit der Landwirtschaftskammer nicht viel zu tun. LFBIS Nummer kriegen entweder Landwirte mit Einheitswert wegen ihrer Landwirtschaft, die halt neben ihrer Landwirtschaft zusätzlich ein paar Bienen halten oder Erwerbsimker die gemäß dem Finanzamt ab 50 Völker oder ab 1.500€ Umsatz mit Kö., Völkerverkäufen etc. einen Einheitswert beantragen müssen und somit eine LFBIS Nummer haben, also die Erwerbsimker. Solange du keine LFBIS Betriebsnummer hast, bist du Amateurimker und der wird vom Hobbyimkerverband Imkerbund gegenüber der Politik vertreten. Nicht volle Pflichten (steuerbefreit, keine Sozialversicherung etc.) zu haben bedeutet halt auch, dass man nicht alle Rechte hat.

      Mal davon abgesehen, dass die Landwirtschaftskammern für Ausstellungen bei Bienen im Sinne des Tierschutzgesetzes gar nicht zuständig sind. Bienen sind von den Paragraphen, in denen es um Privatverkäufe online geht, überhaupt nicht betroffen. Da gibt es nichts auszustellen von irgendwem. Es liegt einzig und alleine bei den privaten Plattformen wie Willhaben, ob sie es zulassen oder nicht. Das ist deren gutes Recht.
    • Man darf nicht so schnell aufgeben, deshalb habe ich bei willhaben nochmals nachgebohrt. Bitte macht das auch! Bei Bazar prüfen sie bereits den Sachverhalt.

      Bitte kehrt die Bienen nicht unter den Teppich. Bitte unterstützt die Bienenhalter/Imker! Bitte schalten sie wieder meine Anzeige!

      Bei Bienen handelt es sich um Insekten. Das Tierschutzgesetz hat hier keine Gültigkeit, da es sich um keine Wirbeltiere handelt. Ich habe diesbezüglich auch mit dem Imker Referent Leo Kichmaier Landwirtschaftskammer NÖ (leo.kirchmaier@lk-noe.at) gesprochen. Er hat mir das auch bestätigt.

      Darüber hinaus darf ein jedermann bis 49 Bienenvölker halten. Das betrifft 99% der Imker in Österreich. Erst ab 50 Bienenvölker wird ein Einheitswert festgestellt und ist somit ein landwirtschaftlicher Betrieb. Davon gibt es in Österreich nur ein paar Betriebe. Jeder Imker egal wie groß er ist, ist auch im Verbrauchergesundheitsinformationssystem gemeldet. Im Bedarfsfall kann der Amtstierarzt jederzeit meine Bienevölker begutachten.

      Hier bitte der Gesetzestext Tierschutzgesetz bzw. Einheitsbewertung Imkerei nachzulesen unter:https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541&FassungVom=2017-04-28
      bzw. bmf.gv.at/steuern/immobilien-g…achung_Imkerei.pdf?5te3ez

      Es ist für uns alle und für die Natur sehr wichtig, dass gerade junge Imker die Möglichkeit haben Bienenvölker zu kaufen. Es hat im Winter wieder viele Völkerverluste (Bienensterben) gegeben und ein Wintereinbruch im Frühling hat viele Völker verhungern lassen. Es sollten gerade nicht die Anfänger in Versuchung geführt werden vom Ausland Bienenvölker zu kaufen, da hier auch neue Parasiten (Beutenkäfer) und Krankheiten (Faulbrut) eingeschleppt werden können. Leider tragen gerade auch die Erwerbsimker dazu bei sich Paketbienen vom Ausland zu holen. Ich biete meine Völker sehr regional und im kleinen Rahmen an, da sich die Leute die Bienenvölker selber holen müssen. Ich gebe die Bienenvölker nur an Leute mit ausreichend Erfahrung und Fortbildung weiter.
    • @Manfred Wurzer Die Erwerbsimker tragen dazu bei, dass Paketbienen aus dem Ausland geholt werden?!? Erkläre mir einmal bitte diesen Satz. Vielmehr ist es so, dass ohne die großen Verkäufe jedes Jahr durch unsere Erwerbsimker die Importe durch Hobbyimker noch deutlich höher wären.

      Den anderen Punkt schreibe ich schon die ganze Zeit: Der Paragraph in dem es um das Verbot von Privatverkäufen online geht, gilt für Insekten nicht, betrifft also Imker nicht. Nur, es obliegt halt den Online Plattformen selbst ob sie Verkäufe zulassen oder nicht. Es ist aber auch jedermanns gutes Recht bei den Plattformen für eine Wiederzulassung der Privatverkäufe zu werben.

      Und Manfred, es stimmt, dass ein Einheitswert erst ab 50 Völker festgestellt wird. Steuerfrei ist aber nur der Verkauf von Königinnen, Völkern, Kunstschwärmen, Met, Gelee Royale und anderen Urprodukten als Honig, Wachs und Rohpropolis bis zu einem jährlichen Umsatz von 1.500€. Möglicherweise liegt hier im Steuerrecht der Knackpunkt für Willhaben ...

      Einen Punkt verstehe ich an der Diskussion nicht: wenn man eh nur lokal Völker verkaufen will, wozu braucht man dann eine online Plattform? Das widerspricht sich ein wenig, auch der Punkt, dass die Völker nur an Leute mit ausreichend Erfahrung und Fortbildung abgegeben werden und dann wird ein paar Zeilen vorher mit Anfängern argumentiert. Das passt nicht zusammen.