Liebhaberei und Ust-Steuersatz

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    • Liebhaberei und Ust-Steuersatz

      Hallo liebe Mitglieder,

      Ich bin schon wieder etwas verwirrt. Ich möchte meinen Honig bei uns in der Firma über den Betriebsrat verkaufen. Da ist die Frage welchen USt ich auf der Rechnung angeben muss?

      Die Hygieneschulung hab ich, darf somit ja Honig vertreiben. Nur zählt dies dann noch ab Hof oder muss ich dafür schon Steuern abführen? Habe viel verwirrendes gelesen und auch der Begriff Liebhaberei ist mir unter gekommen. Nur bis zu welcher Anzahl an Völkern ist Liebhaberei und habe ich als Hobbyimker eine Aufzeichnungspflicht über die verkauften Produkte?

      Vielen Dank schonmal im Voraus
      Kein Einsatz - Kein Ertrag! ^^
    • Lieber Abnormal!
      Dir ist aber schon klar wenn du in Österreich Mwst. einhebst dann musst du sie auch abführen.
      Wenn sie als Ust. ausgewiesen wird dann gehört sie dem FA.
      Egal ob Imker oder sonst was. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
      Bitte verwechselt nicht immer Steuerpflichtiges Einkommen mit Mehrwertsteuer (Ust.).

      Deine Rechnung braucht in deinem Rahmen gar keine Steuer aufweisen.
    • honeymoon schrieb:

      Lieber Abnormal!
      Dir ist aber schon klar wenn du in Österreich Mwst. einhebst dann musst du sie auch abführen.
      Wenn sie als Ust. ausgewiesen wird dann gehört sie dem FA.
      Egal ob Imker oder sonst was. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
      Bitte verwechselt nicht immer Steuerpflichtiges Einkommen mit Mehrwertsteuer (Ust.).
      Das ist so nicht ganz Richtig.
      Man darf als Imker die Mwst. ausweisen, das macht man grundsätzlich bei Firmen, muss aber die USt. nicht abführen, jedoch darf sich die Firma die Vorsteuer abziehen. In dem Fall hebt man ja keine MwSt. ein.
      Das gilt für die Land und Forstwirtschaft und Imker für bis zu 40 Bienenstöcke. Ab 40 Stöcke Einheitswert bla bla bla.

      Bei Privaten stellt man in der Regel keine Rechnung aus, bzw. wenn doch keine Mwst.
      Gruß Margit :biene

      Nicht die Bienenrasse entscheidet über Fleiß, Sanftmut und Gesundheit sondern die Bienenhaltung :D
    • Natürlich kann Jedem ein Fehler unterlaufen. Wenn ich aber den Drang verspüre jemanden zu korrigieren überprüfe ich mein Wissen jedoch zuvor und lasse nicht einfach auf Verdacht den Oberlehrer raushängen. Wenn ich das tue muss ich mit einer entsprechenden Reaktion rechnen.

      Solche Threads verstehe ich sowieso nicht. Steuerrechtliche Informationen erhält man auf kurz oder lang auf jeder Schulung und kann man sich online oder bei den zuständigen Stellen sehr leicht und schnell besorgen. Trotzdem ist das Internet insbesondere Facebook und die verschiedenen Foren voll mit Falschinformationen und Diskussionen (Was gibt's bei Details zur Rechnungslegung eigentlich überhaupt zu diskutieren - es ist KLAR GEREGELT was alles auf einer Rechnung stehen muss). Das sind doch bitte keine seriösen Quellen. Ich persönlich würde sowieso nie unkontrolliert das tun was irgendwer in einem Forum meint!

      So und was bitte soll man dann darauf antworten wenn einer kommt und schreibt: "Lieber Abnormal, alles was Du richtig geschrieben hast ist Blödsinn, ich kenn mich zwar ned aus, aber red mal gscheit daher..."
      Also sicher werde ich nicht lange diskutieren und Quellen verlinken, nur weil es wer anderer eh "besser" weiß - tut mir echt nicht leid, da geht einem ja das geimpfte auf...
      Liebe Grüße

      Abnormal
    • Margit49 schrieb:

      honeymoon schrieb:

      Lieber Abnormal!
      Dir ist aber schon klar wenn du in Österreich Mwst. einhebst dann musst du sie auch abführen.
      Wenn sie als Ust. ausgewiesen wird dann gehört sie dem FA.
      Egal ob Imker oder sonst was. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
      Bitte verwechselt nicht immer Steuerpflichtiges Einkommen mit Mehrwertsteuer (Ust.).
      Das ist so nicht ganz Richtig.Man darf als Imker die Mwst. ausweisen, das macht man grundsätzlich bei Firmen, muss aber die USt. nicht abführen, jedoch darf sich die Firma die Vorsteuer abziehen. In dem Fall hebt man ja keine MwSt. ein.
      Das gilt für die Land und Forstwirtschaft und Imker für bis zu 40 Bienenstöcke. Ab 40 Stöcke Einheitswert bla bla bla.

      Bei Privaten stellt man in der Regel keine Rechnung aus, bzw. wenn doch keine Mwst.
      Margit leider stimmt deine Aussage der 40Stk. schon länger nicht mehr....
      Grüße
      Borg dir Probleme, wenn es dich danach drängt; aber leihe sie nicht deinen Mitmenschen.
      Joseph Rudyard Kipling
    • Margit49 schrieb:

      Imker für bis zu 40 Bienenstöcke. Ab 40 Stöcke Einheitswert
      bis 49 Völker Liebhaberei, ab 50 EW. Wobei der EW nicht furchteinflößend ist: 11€/Volk (minus 100€ bis 100 Völker)
      Bei 50 Völker startet man mit 450€ EW, der nur eine Bemessungsgrundlage für die UST ist. Ich glaube, es wird der EW noch mit 0,42 ?? multipliziert und dann noch ordentlich was abgezogen, dann hast die Steuer, nur für Honig, Wachs und Pollen. Für Anderes, wozu auch Bienen gehören, gibt es einen Freibetrag, 2500€? Nix Genaues weiß ich nicht, brauch ich nicht.

      LG, Thomas
    • und welcher tatsächlich Ratsuchende der hier drüberstolpert soll sich jetzt wieder aúskennen?
      Stehen auch wieder drei Werte von denen zwei falsch sind.
      Das ist es ja weshalb ich solche Diskussionen für völlig entbehrlich erachte.

      wers wirklich wissen will liest nach, für einen schnellen Einblick reichen die Seiten 8 und 18-20.

      Und bitte nochmal:
      wenn ichs nicht weiß, sag ich einfach nix, auch nicht wenn ichs gut mein und mir aber nicht sicher bin. Wenn einer Rat sucht braucht er echtes Wissen und wenn das hier nicht zu kriegen ist, muss er halt einen Kurs machen oder bei der LWK anrufen, aber nicht mit Falschinformationen verarscht werden.
      Dateien
      Liebe Grüße

      Abnormal

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von abnormal ()

    • Danke für deinen Link, kannte ich noch nicht.
      Ich quäle mich seit über einem Jahr mit solchen Dingen herum. Ich kann euch nur sagen es ist nicht normal es ist "abnormal".
      Wirklich kompliziert wird es erst wenn man einen Mischbetrieb aus einer ehemaligen Landwirtschaft, gekoppelt an eine staatlich geförderte berufliche Rehabilitation und einer kleinen Imkerei realisiern möchte. Das könnt ihr euch nicht vorstellen welche "Spompanadln" die SVA der Bauern dann noch aufführen kann.
      Ich sag jetzt nur eines: Ein vom Finanzamt erstellter Einheitswertbescheid klärt so manches. Und bitte kontaktiert einen Steuerberater der sich wirklich damit auskennt!
      lg Sturmi
      Am wichtigsten ist die Biene, alles andere ist primär.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sturmimker ()