quikly schrieb:
Ich hab immer den bereits geförderten Betrag bezahlt, die Vis Nummer hat gereicht.
Vom ÖIB ist noch nichts gekommen. Vielleicht morgen.
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quikly schrieb:
Ich hab immer den bereits geförderten Betrag bezahlt, die Vis Nummer hat gereicht.
Noldi schrieb:
Da viele Imker aber keine landwirtschaftlichen Betriebe führen
newbee schrieb:
Wir werden unsere LFBIS-Nummer angeben.
newbee schrieb:
Haben sie dich gefragt, welch Art Betrieb du führst?
Noldi schrieb:
Das VIS wird eigentlich von der Statistik Austria im Auftrag vom Gesundheitsministerium betrieben. Es geht dabei um die Verbrauchersicherheit. Ist also nichts vom Landwirtschaftsministerium oder von den Landwirtschaftskammern. Und die Finanzämter interessieren sich für Imkereien erst, wenn sie einen Einheitswert haben, ebenfalls erst ab da die Landwirtschaftskammern. Ab 50 Völkern oder Kö, Völkerverkauf etc. ab 1500€ im Jahr musst du einen Einheitswert beantragen. Darunter "kannst" du. Ab der Einheitswertfeststellung ist die VIS Nummer gleich die LFBIS Nummer. Dass die VIS Nummer ohne Einheitswertfeststellung aber als Betriebsnummer angesehen wird, wäre mir neu, stand bisher auch überall anders.
Noldi schrieb:
@honeymoon In der Kundmachung des Finanzministers für Finanzen über die Bewertung von Imkereien steht, dass der Völkerbestand im Oktober zählt und dass mit dem Pauschalsatz Honig, Wachs und Rohpropolis abgegolten sind. Nur bei den Dreien steht dort, dass sie mit dem Pauschalsatz abgegolten sind. Für die weiteren Produkte (dort steht: "Bienenköniginnen, Weiselzellen, Met, Gelee-Royale, Bienengift und anderen marktgängigen Urprodukten der Imkerei" [Kunstschwärme, etc.]) steht in der Kundmachung eine Freibetragsgrenze von 1.500€ pro Jahr und Imkerei. Umsätze über 1.500€ sind gesondert auszuweisen und alles über 1.500€ begründet einen höheren Einheitswert.
guenther schrieb:
Nun ja diese Grenzen werden (besonders gerne in Wien) damit umgangen das zb. auch die besonders rüstige Oma mit ihren 96 Jahren noch fleissig mitimkert.