Das geht scheinbar lustig weiter. Jetzt gibts die schon im Lagerhaus wie ein Sack Erdäpfel.
LG Heinz
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von freeman ()
freeman schrieb:
Haben die für jedes Volk ein Gesundheitszeugnis und eine Wandererlaubnis oder geht das so unter der Hand weils eh nur Mietbienen für ein paar Monate sind..und Vis Meldung brauch ma wohl auch nicht — oder hab ich Vorurteile? Liebe Grüße, Rudi
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freeman schrieb:
Also für einen Einwabenableger (den man wieder zurückbekommt) und 5 Kg Honig- die tollen Spezialgläser nicht zu vergessen für 265€. Da soll noch einer sagen mit der Imkerei lässt sich nicht Geld verdienen. Traurig nur, dass es scheinbar funktioniert. Liebe Grüße, Rudi
guenther schrieb:
Aber schreibt nicht zu laut darüber sonst ist ER (unser aller Liebling) wieder hier
edlBee schrieb:
Der ist schon lange wieder unter uns
freeman schrieb:
Die Bienenvölker dürfen daher ausschließlich von Mitarbeitern der Imkerei, nicht aber durch andere Imker, die Behörde bzw. deren beauftragte Sachverständige geöffnet werden. Darüber sind diese gegebenenfalls zu informieren.
Das stand in einem Link ich hab auf der Lagerhausseite danach gegoogelt.
cdn.lagerhaus.at/rwa/lh3/media…nutzung.pdf&dc=1516890752
Bio und Carnica, interessant ist das Verbot an die Behörden die Kisten zu öffnen das möchte ich doch gerne wissen ob das Wunsch oder Wirklichkeit ist.
Bienenwerkstatt schrieb:
VIS kennt doch 2 Stichtage. Wo an diesen Stichtagen KEINE Bienen stehen - hmmm, gibts da etwas zu melden ?
Vielleicht versteh ich da etwas nicht richtig.
Peter51 schrieb:
so viel ich weiß, werden im VIS nur vollwertige Wirtschaftsvölker gezählt,
Benutzername schrieb:
Die Bienenvölker dürfen daher ausschließlich von Mitarbeitern der Imkerei (nicht aber durch andere Imker), die Behörde bzw. deren beauftragte Sachverständige geöffnet werden.
Benutzername schrieb:
Ja. Nicht richtig.Neue Bienenstände sind innerhalb von 7 Tagen zu melden, glaube ich mich zu erinnern.Bienenwerkstatt schrieb:
VIS kennt doch 2 Stichtage. Wo an diesen Stichtagen KEINE Bienen stehen - hmmm, gibts da etwas zu melden ?
Vielleicht versteh ich da etwas nicht richtig.
LG[...]die Angaben zu den Standorten von Bienenständen (Daten zu Bienenständen nach Anhang 1a) sowie jede Änderung der Standorte von Bienenständen einschließlich der Aufgabe eines Standorts innerhalb von sieben Tagen sowie
3.
ab 1.1.2017 die aktuelle Anzahl der insgesamt betreuten, besiedelten Bienenstöcke zum Erhebungsstichtag 31. Oktober des jeweiligen Jahres bis zum darauf folgenden 31. Dezember desselben Jahres und zum Erhebungsstichtag 30. April des jeweiligen Jahres bis zum darauf folgenden 30. Juni desselben Jahres zu melden;[...]
Benutzername schrieb:
Aber manche Leute fahren total ab auf das, auch ein Arbeitskollege von mir bzw. seine Frau - keine Chance, denen ein Volk von mir anzudrehen
guenther schrieb:
Vor Allem “Balkonaufstellungen“.
Ist doch zumindest meiner Info nach niemals gesetzeskonform?!?!
(2) Ein geringerer Abstand als sieben Meter ist zulässig, wenn:
[...]3. die einem unbebautem Nachbargrundstück zugewandten Flugöffnungen mindestens drei Meter über dem Boden liegen.[...]
Entchen schrieb:
Ich sehe keinen Grund warum es nicht konform sein kann. Tut mir Leid, dass ich jetzt zum dritten mal den Kram zitiere:guenther schrieb:
Vor Allem “Balkonaufstellungen“.
Ist doch zumindest meiner Info nach niemals gesetzeskonform?!?!
(2) Ein geringerer Abstand als sieben Meter ist zulässig, wenn:
[...]3. die einem unbebautem Nachbargrundstück zugewandten Flugöffnungen mindestens drei Meter über dem Boden liegen.[...]