Neues vom Erwerbsimkerbund ---- (Steirisches) Bienenzuchtgesetz

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    • Neues vom Erwerbsimkerbund ---- (Steirisches) Bienenzuchtgesetz

      Liebe ImkerkollegInnen, Meine Imker!

      In mehreren Bundesländern gibt es Vorbereitungen für neue Bienenwirtschaftsgesetze. Naturgemäß ist das eine sehr emotionsbeladene Thematik, da verschiedenste Interessen, je nach ihrem Kräfteverhältnis Berücksichtigung finden sollen.

      Vor Jahren wurde das Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz novelliert, die folgenden Streitereien, Anzeigen und Gerichtsprozesse sind keinem verborgen geblieben. Aktuell am weitesten ist die Gesetzesvorbereitung in der Steiermark. Seit Jahren wurde eifrig unter Federführung der Landwirtschaftskammer geheim verhandelt und nun hat man den Gesetzesentwurf der Rechtsabteilung der Landesregierung vorgelegt.

      Bei all diesen Bemühungen hat man auf eines vergessen: Man hat die Imker nicht öffentlich in die Verhandlungen eingebunden, sondern im Geheimen an den Gesetzestexten gefeilt. Spätestens seit der Neonikotinoidauseinandersetzung ist jedem Imker klar, dass die Landwirtschaftskammer nicht auf Seiten der Imker war, sondern sich massiv für den Einsatz dieser für die Imker existenzbedrohenden Pestizide eingesetzt hat. Gerade in der Steiermark sollte das noch gut in Erinnerung sein.

      Wir leben zum Glück in einem modernen Rechtsstaat, der uns erlaubt, zu sagen, was wir wissen und zu fragen, was wir nicht wissen. Gerade die Gesetzeswerdung ist ein wesentliches Element unserer Demokratie und sieht das Öffentlichkeitsrecht vor.

      Die Zeiten, in denen von einer kleinen privilegierten Gruppe Gesetze oktroyiert wurden, konnten bereits unsere Vorfahren hinter sich lassen.

      Gerade bei einem neuen Bienenwirtschaftsgesetz ist es wichtig, alle Imker und Imkerinnen zu informieren und in die Gespräche zu den Gesetzesvorschlägen einzubinden. Es gibt keinen einzigen Grund, auch nur einen einzigen Imker von diesem Prozess auszuschliessen. Als Imker haben wir nicht nur Pflichten, wie zum Beispiel die VIS-Meldungen, sondern auch das Recht, über unsere Belange mitzureden.

      Als Präsident der Erwerbsimker und alternierender Obmann der Biene Österreich habe ich bei der zuständigen Stelle der Landwirtschaftskammer, die den Gesetzesentwurf formuliert hat, um diesen Entwurf gebeten. Dies wurde sogar mir abgelehnt. Glücklicherweise haben wir Imker auch noch andere Quellen und habe ich inoffiziell einen Entwurf bekommen.

      Der Gesetzesentwurf enthält 39 Paragraphen mit zusätzlichen Unterabsätzen und ist dermaßen kompliziert, dass faktisch Bienenhaltung nur mehr im eigenen Garten mit ein paar Stöcken möglich wäre, ohne ständig in Angst vor Gesetzesübertretungen leben zu müssen. Zum Vergleich: das niederösterreichische Bienenzuchtgesetz hat 14 Paragraphen und das vorarlberger Gesetz 11 Paragraphen.

      Österreich hat die natürlichen Voraussetzungen, ein Honigexportland zu sein. In unserem Klima und bei unseren Trachtverhältnissen könnten wir Unmengen Honig produzieren.

      Im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch ist alles Wesentliche für die Imkerei geregelt: Wem ein Schwarm gehört, Wer haftet, was passiert, wenn etwas gestohlen wird etc.

      Wir brauchen kein zusätzliches Gesetz, dass uns die Bienenhaltung verkompliziert und somit die Zahl der ImkerInnen und Bienenvölker reduziert.

      Deshalb fordere ich hiermit öffentlich die Verhandler der Entwürfe für die Bienenzuchtgesetze auf, die Verhandlungen nicht geheim zu führen, sondern alle Imker und Imkerinnen in die Beratungen miteinzubeziehen und über die aktuellen Versionen der Entwürfe zu informieren.

      Sollte das nicht möglich sein, darf ich dabei behilflich sein.

      Euer Stefan Mandl
      EU = Europäische Umverteilungsorganisation (Umverteilung von Unten nach Oben)