Entwurf Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz

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    • Entwurf Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz

      Anbei der Entwurf
      Hier für alle zum drüber schauen noch nicht offiziell
      aber es darf breit Diskutiert werden!
      Machen wir es Transparent


      filehosting.at/file/details/776999/ktnbwg-entw.pdf
      "Der Imker ist nicht der Meister seiner Bienen sondern ihr Diener"

      :biene :biene :biene

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von noahnesha ()

    • lustig bei mir gehts auf ;) sonst findest es auch unter facebook.com/groups/imkeroesterreich/

      dort dann unter Dateien

      Wenn dort a ned hinkommst - dann kann i dir nur vorschlagen i schicks da per mail
      oder ich lade es abends noch auf eine andere Plattform und änder dann den link


      lg
      "Der Imker ist nicht der Meister seiner Bienen sondern ihr Diener"

      :biene :biene :biene

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von noahnesha ()

    • Sehr witzig:
      mit einem Landesgesetz in das VIS Einsicht nehmen wollen (was auf der Grundlage eines Bundesgesetzes eingerichtet wurde) lol lol lol lol lol wenn das funktioniert, dann Datenschutz ade, dann kann jede oder jeder kommen ...
      Die Definition der "Rasse" ist natürlich auch problematisch - die Biologie ist längst davon abgegangen, durch natürliche Selektion entstandene Populationen so zu bezeichnen. Aber das ist eigentlich nur eine Frage, wie man etwas benennt.
      Jedenfalls werden sich die Slowenen recht herzlich bedanken, wenn das so durchgeht. Dann ist nämlich ihr großes Geschäft mit Carnica-Bienen päule.
      Das alles ist meine private Meinung.

      vG
      Berthold
    • Benutzername schrieb:

      Slowenische Züchter exportieren tausende Königinnen und Paketbienen, seit der Beutenkäfer in Süditalien ist. Ganz Slowenien ist Carnica-Reinzuchtgebiet, und die Kunden schätzen das ...

      vG
      Berthold
      Ja das mit dem Reinzuchtgebiet wusste ich, darum sind sie zu beneiden, die Slowenen.
      Vor Allem weil das dort ein für alle Mal festgeschrieben ist.
      EU = Europäische Umverteilungsorganisation (Umverteilung von Unten nach Oben)
    • Slowenien gilt als Ursprung der Carnica. Der Schutzstatus aufgrund Ursprungsland etc. wurde bei Slowenien beim EU Beitritt völkerrechtlich festgeschrieben. Dementsprechend braucht es für den Erhalt der Carnica EU rechtlich auch keine weiteren Gebiete. Bei mehr würde der Innergemeinschaftliche Handel über Gebühr eingeschränkt. Man darf sich Slowenien als Schutzgebiet aber dennoch nicht so vorstellen wie da wäre jetzt eine Kaseglocke über Slowenien und die Zeit würde dort still stehen. Die Varroa hat auch dort die Wildrasse ausgelöscht, also auch dort "nur" noch eine Zuchtrasse. Es gibt zu Slowenien ein paar Gentests. Auch die zeigen, da ist sehr wohl ein Genfluss von außen da und hat Einfluss auf die dortige Bienenpopulation. Der an Kärnten und Italien angrenzende Bereich Ligusticaeinflüsse, der Rest des Landes Macedonicaeinflüsse. Und die Zucht sorgt dazu auch dort dafür, dass die C auch dort nicht mehr die C von vor 100 Jahren ist.

      Dass Slowenien wegen dem Käfer mehr Kunstschwärme verkaufen würde, wäre mir neu. Und kann ich mir aufgrund des viel späteren Saisonstarts dort und der kürzeren Saison auch nicht vorstellen. Graue Kös früh im Jahr kommen vielfach aus Apulien und Griechenland. Die Großbetriebe die bisher aus Süditalien ganz Europa mit zigtausenden Kunstschwärmen versorgt haben (auch Öst. die liefern nämlich auch graue Bienen) produzieren halt derzeit nicht in Kalabrien, sondern in Apulien. Warum sollten die nach Slowenien ausweichen? Und vor allem, was soll das mit Kärnten zu tun haben, das immer schon einen natürlichen Gelbeinfluss hatte.
    • Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des Kärntner Bienenwirtschaftsgesetze

      Wir, der Vorstand des Österreichischen Buckfastverbandes (Mitglied der Gemeinschaft der Europäischen Buckfastimker = GdeB), geben zu Bedenken, dass der gegenständliche Entwurf so weder rechtlich noch faktisch umsetzbar ist. Auch ist er nicht finanzierbar und würde zu dauernden Streitigkeiten, Anzeigen und Gerichtsverfahren führen.

      Interessant wird eine Kostenfolgenabschätzung des Gesetzesentwurfes durch das Land Kärnten. Beim vorliegenden Entwurf und dem Umstand, dass man Buckfast und Carnica so gut wie nicht unterscheiden kann, geschweige denn deren Verkreuzungen, muss man, sollte der Entwurf so Gesetz werden, jedem dazu raten, aus Eigenschutz, auf Standbegattung zu verzichten, um bei jeder Kontrolle zumindest Reinzuchtkarten vorweisen zu können.

      Im bestehenden Gesetz bestünde die Möglichkeit die Haltung von Nicht-Carnica außerhalb von Carnica Reinzuchtgebieten zu genehmigen. Aufgrund der Paarungsbiologie der Bienen im freien Flug und dem Umstand, dass sich Bienen nicht an Landes- und Staatsgrenzen halten, sieht das Gesetz zum Schutz der Carnica, neben geschützten Carnica Belegstellen, die Möglichkeit der Einrichtung von Carnica Schutzgebieten, in dafür topographisch geeigneten Gebieten, vor. Das ist nie geschehen und wurde vor Gericht auch nie thematisiert. Auch wurde nie berücksichtigt, dass Kärnten seit mind. 20 Jahren kein flächendeckendes Reinzuchtgebiet mehr ist, wenn es das überhaupt einmal war.

      Die Bestandserhebung der Bienenpopulation in Kärnten von Frau Thurner zeigte in Bezug auf die Rassenzugehörigkeit, dass vor allem die Regionen Hermagor, Arnoldstein, das Lavanttal, die Bezirke Feldkirchen, sowie St. Veit an der Glan und das Klagenfurter Becken faktisch keine Carnicareinzuchtgebiete sind (Thurner, 2010, S. 57). Dass es kein richtiges Zurück mehr gibt, zeigt die Studie von Moritz 1990 in Bezug auf die Landbienenpopulation in Bayern nach mehr als 40 Jahren Verdrängungszucht durch Carnicazüchter. Die Studie zeigte, dass trotz Morphometrischer Kontrolle bei der Zucht auf den Belegstellen, die in Bayern gehaltene „Carnica“ Einkreuzungen der Dunklen Biene aufweist. Die Morphometrie inklusive Messung des Cubitalindexes hat sich als nicht zuverlässig genug herausgestellt (Moritz, 1991). Zu ähnlichen Ergebnissen kamen Reinsch et. al. bei der Landbiene in Niedersachsen (Reinsch, Schuster, Bienefeld, & Pirchner, 1991).

      Es stellt sich somit die Frage was eine Apis mellifera carnica eigentlich ist und in einem zweiten Schritt wie man diese Carnica von anderen Bienen wie der Buckfast eigentlich unterscheiden kann. Uns sind keine Morphometrischen wissenschaftlichen Studien bekannt, die einen Nachweis erbracht hätten, dass man eine Buckfast und eine Carnica überhaupt unterscheiden kann. Ein Gesetz, welches aber nicht umsetzbar ist, verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot in Art 18 Abs 1 B-VG.

      Lesen sie die ganze Stellungnahme
      Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des Kärntner Bienenwirtschaftsgesetze.pdf



      oder auf www.buckfast.at
      "Der Imker ist nicht der Meister seiner Bienen sondern ihr Diener"

      :biene :biene :biene
    • Ich freu mich, dass es Gruppen gibt die fachlich Intelligentes beizustuern haben. Nach wie vor hoffe ich auf eine gute Lösung im Sinne der Biene. Hoffentlich wandert dieses leidige Thema nicht über die Landesgrenzen von Steiermark und Kärten hinaus. Leider wird auch Expertenwissen nicht mehr gehört. Meinungen werden als Fakten verkauft. Hauptsache die Emotionen schäumen über.
      Die Fakten sprechen für sich. Hoffen wir mal, dass sie an die Entscheidungsträger heran kommen.
      Bienenzentrum Wien
      biezen.at
    • Es ist sehr sinnvoll, wenn sachlich diskutiert wird.
      Wo ich den "Buckis" nicht ganz folgen kann, ist ihre Argumentation, dass man Carnica und Buckfast nicht unterscheiden kann. Das ist ganz offensichtlich nicht so, jede Gruppe kann sehr wohl "ihre" Züchtungen gut von anderen unterscheiden. Bei Züchtungen zählt einfach das, was man als eine solche betrachtet ("eine Rasse ist das, was viele Leute als eine Rasse bezeichnen").
      Verkreuzte Bienen kann man nicht leicht einer der beiden Gruppen zuweisen. Da diese Verkreuzung nicht so leicht zu verhindern ist, sollte man sich von Gesetzes wegen anschauen, welche Königinnen die Imkerinnen und Imker zukaufen (und ob diese gegebenenfalls richtig deklariert sind). Es sollte nicht jemand zur Verantwortung gezogen werden, der oder die im guten Glauben, dass die Gesetze eingehalten werden, Standbegattung macht, bei der aber dann was anderes rauskommt, weil Nachbarimkerinnen und -imker sich nicht an diese Gesetze halten. Das Verursacherprinzip sollte gelten.
      Das wäre auch noch relativ einfach nachzuprüfen (die Königinnen, die jemand bezieht).
      Wo und wie für welche Züchtungen Reinzuchtgebiete festgelegt werden sollen in welchen Bundesländern, dazu möchte ich damit keine Stellung nehmen.

      viele Grüße,
      Berthold
    • Berthold du benutzt hier das Wort Rasse korrekt im Sinne von Zuchtrasse. Aber, diese Bundesländerrassengesetze erlauben die Haltung JEDER Biene die zu Apis mellifera carnica gehört und dazu gehören auch Stämme der Carnica die bunt sind. In Kroatien, Serbien, in den Karpaten etc. stößt man nach wie vor auf Carnica die bunt sind. Die Einfuhr dieser Bienen in Carnicaschutzgebiete ist nicht verboten und kann nach EU Recht nicht verboten werden. Farbe ist somit kein Unterscheidungsmerkmal, mal davon abgesehen dass längst Europäische Buckfastzüchter diese Biene auf grau züchten, weil es von den Österreichischen Hobbyimker eine Nachfrage danach gibt. Ich halte diese Entwicklung für eine Katastrophe und zwar für beide Seiten. Cubitalindex, Discoidalverschiebung etc. da kommt bei vielen Buckfast heraus das wären Carnica. Wie bitte soll also ein Imker in Österreich erkennen können welche Biene er da hat? Deine Antwort interpretiere ich ala, na anhand der Papiere. Nimmt man das Ernst, dann wäre die Standbegattung verboten. Eine Standbegattete Biene kann keine Zuchtausweispapiere haben! Und du übersiehst, um diese Bundesländer ist keine Mauer und es gibt keine Kreuzungsstudien über mehrere Generationen inwiefern man B und C Vermischungen überhaupt herauskennen kann oder ob derartige Verkreuzungen nicht längst jeweils in den Zuchtgruppen enthalten sind. Um die Bundesländer sind keine Grenzen. Ich habe die vollständige Aussage von Prof. Bienefeld vor dem Kärntner Agrarausschuss zu dem Thema. Auch hatte ich vor seinem Tod dazu Kontakt mit Prof. van Praagh. van Praagh sagte mir ein Reinzuchtgebiet ist Einbildung. Es ist mit seinem heutigen Wissen über Bienengenetik nicht durchsetzbar. Bienefeld erklärte was alles erfüllt sein muss damit man darüber überhaupt mal nur nachdenken kann ... nimmt man seine Aussage ernst, dann kann man sagen, nicht durchführbar. Die Öst. Bundesländer sind keine Inseln die von Kilometerbreitem Meer umgeben sind. Selbst Dr. Götze schrieb schon in den 1930igern dass in der Natur so gut wie keine reinen Bienen vorkommen ...


      Klar ist, die Unterart Carnica ist viel viel breiter als die "graue" Zuchtrasse Carnica nach Zuchtstandards des DIB, der ZAC, der AGT und der ACA. Diese Zuchtstandards sind private Vereinbarungen, wenn die vereinbaren die Sklenar darf wieder wie noch zu Götzes Zeiten bis zu 50% gelb beringte Arbeiterinnen haben, dann ist das so. Zuchtordnungen lassen sich ändern ... EU Gesetze gelten aber schon noch auch in Österreich und da kann man keine Gebiete einfach so sperren und damit den EU Binnenmarkt einschränken. Auch in Kärnten, NÖ und der Stmk gilt der freie Warenverkehr. Dieser kann unter gewissen Voraussetzungen eingeschränkt werden, aber nicht mit dem Argument ich will graue Bienen .... Bei Bienen sagte der EuGH geht das wenn die Unterart etc. vom aussterben bedroht ist. Die Carnica ist nicht vom aussterben bedroht. Es gibt selbst für die graue Carnica ein EU rechtliches Schutzgebiet und zwar Slowenien, es gibt kein rechtliches Argument warum man weitere Schutzgebiete benötigt und warum man deswegen in riesigen Gebieten, die topographisch nicht einmal dafür geeignet sind, den freien Warenverkehr, ein Grundrecht der EU, einschränkt. Die Slowenen legten das EU Recht vor dem Beitritt auch so aus und haben daher das beim EU Beitritt völkerrechtlich vereinbart.

      Wolfgang Golz der als Vater der Basiszucht gilt, sprach sich für einen gemeinsamen Weg von Buckfast und Carnica aus. Ruttner sprach ab 1975 pro beide Rassen im selben Gebiet. Die Kreuzungsversuche der Deutschen Bieneninstitute zeigte, der Streit beruht auf bloßen Befindlichkeiten. Deutschland und auch einige Öst. Bundesländer zeigen, das ist alles keinen Streit wert. Wer mit einer ganz bestimmten Rasse imkern will MUSS auf Belegstellen fahren oder künstlich besamen. Es gibt real einfach keine andere Möglichkeit. Besamen ist erlernbar und Belegstellen gibt es für graue Zuchtbienen in mehr als ausreichender Zahl.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Noldi ()