Eine Entscheidung „IM NAMEN DER REPUBLIK!“
Unser Imkerfreund Sandro Huter hat vom Österreichischen Verwaltungsgerichtshof recht bekommen.
Die Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts in Kärnten wurde wegen RECHTSWIDRIGKEIT aufgehoben.
Wenn man dieses Dokument liest, erhält man einen Blick auf die Situation in Kärnten. Wie die Behörden mit unseren Kollegen umgehen.
Erschreckend, wie unbeirrt die Sachverständige nicht auf die Einwände von Sandros Rechtsvertreter und dem Zeugen Josef Bodner eingeht und diese einfach negiert haben. 11 Stunden im Gerichtssaal, sowie das Verwehren eines ordentlichen Rechtsmittel haben unserem Imkerfreund
Sandro Huter wie David gegen Goliath wirken lassen. Und dennoch kommt der Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung, dass das Landesverwaltungsgericht mit seiner Rechtsansicht unrecht hat.
Aus den Punkte 52, 53 und 57 geht klar hervor, dass die Einschränkung auf die „in Kärnten heimische Carnica-Rasse“ durch das Gesetz nicht gedeckt ist.
Zitat aus dem Urteil: „Die unvollständige und unrichtige Befundaufnahme vermag auch ein Laie nachvollziehbar darzulegen“ – eine fürchterliche Beurteilung!
Der Methode, Josef Bodner als fachlich unterlegen, abzukanzeln, wurde auch eine Absage erteilt.
Der Sachverständigen und diesem illustren zusammenwirken der Behörden wurde eine Grenze gesetzt.
Zusammenfassend ist zu erwarten, dass die Panzerfarbe der Carnica, wie von Ruttner ausgeführt, zukünftig auch in Kärnten keine Bedeutung mehr haben wird.
Hier geht's zum Urteil
bit.ly/35kUHnK
Unser Imkerfreund Sandro Huter hat vom Österreichischen Verwaltungsgerichtshof recht bekommen.
Die Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts in Kärnten wurde wegen RECHTSWIDRIGKEIT aufgehoben.
Wenn man dieses Dokument liest, erhält man einen Blick auf die Situation in Kärnten. Wie die Behörden mit unseren Kollegen umgehen.
Erschreckend, wie unbeirrt die Sachverständige nicht auf die Einwände von Sandros Rechtsvertreter und dem Zeugen Josef Bodner eingeht und diese einfach negiert haben. 11 Stunden im Gerichtssaal, sowie das Verwehren eines ordentlichen Rechtsmittel haben unserem Imkerfreund
Sandro Huter wie David gegen Goliath wirken lassen. Und dennoch kommt der Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung, dass das Landesverwaltungsgericht mit seiner Rechtsansicht unrecht hat.
Aus den Punkte 52, 53 und 57 geht klar hervor, dass die Einschränkung auf die „in Kärnten heimische Carnica-Rasse“ durch das Gesetz nicht gedeckt ist.
Zitat aus dem Urteil: „Die unvollständige und unrichtige Befundaufnahme vermag auch ein Laie nachvollziehbar darzulegen“ – eine fürchterliche Beurteilung!
Der Methode, Josef Bodner als fachlich unterlegen, abzukanzeln, wurde auch eine Absage erteilt.
Der Sachverständigen und diesem illustren zusammenwirken der Behörden wurde eine Grenze gesetzt.
Zusammenfassend ist zu erwarten, dass die Panzerfarbe der Carnica, wie von Ruttner ausgeführt, zukünftig auch in Kärnten keine Bedeutung mehr haben wird.
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"Der Imker ist nicht der Meister seiner Bienen sondern ihr Diener"