CPNP Registriert - was nun

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    • ja klar, du musst Deine Produkte mit den Sicherheitsbewertungen und Produktbildern notifizieren.
      Wenn Du Dich registriert hast bekommst Du ZUgangsdaten (EU Login).
      Damit meldest Du Dich im Portal an und arbeitest alle Punkte ab. Es geht alles online und war als ich es gemacht habe mehr oder weniger selbsterklärend. Der letzte Schritt ist dann eben anzugeben dass die Produkte lagernd sind bzw zum Verauf bereit stehen. Da gibt es auch verschiedene Auswahlmöglichkeiten.
      Liebe Grüße

      Abnormal
    • Die alten Zeiten sind lange vorbei. Es gab eine Gesetzesänderung im Kosmetikrecht und im EU Recht. Was von der alten Regelung (Poollösung) aufrecht ist, ist das 2 oder 3 der 4 alten Sicherheitsdatenblätter auch im neuen System eingereicht werden können (4 weil 3x IB und 1x St. Imkerschule. Für das Basunguent fehlen aktuell Daten und bei einem weiteren passt auch irgendwas nicht. Viel ist also von der alten Poollösung nicht mehr übrig). Man erspart sich also ein paar hundert Euro für die Erstellung der Sicherheitsdatenblätter. Aber alles andere wie geeignete saubere Räumlichkeiten für die Kosmetikherstellung, Gewerbeschein Kosmetik, Notifizierung etc. ist nötig. Bei der alten Poollösung (böse Zungen behaupten die Poollösung war auch damals nicht rechtlich korrekt) war ja nichts davon nötig. Dass das nicht so bleibt war nur logisch. Und nicht wundern, bei den meisten kommen nach Einreichung die Behörden zum Räumlichkeiten kontrollieren vorbei ... Da Propolis bei sehr vielen Mitbürgern als Kontaktallergen wirkt, ist das aber nur logisch. Propolis ist in der Hinsicht nicht zu unterschätzen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Noldi ()

    • Noldi schrieb:

      Die alten Zeiten sind lange vorbei. Es gab eine Gesetzesänderung im Kosmetikrecht und im EU Recht. Was von der alten Regelung (Poollösung) aufrecht ist, ist das 2 oder 3 der 4 alten Sicherheitsdatenblätter auch im neuen System eingereicht werden können (4 weil 3x IB und 1x St. Imkerschule. Für das Basunguent fehlen aktuell Daten und bei einem weiteren passt auch irgendwas nicht. Viel ist also von der alten Poollösung nicht mehr übrig). Man erspart sich also ein paar hundert Euro für die Erstellung der Sicherheitsdatenblätter. Aber alles andere wie geeignete saubere Räumlichkeiten für die Kosmetikherstellung, Gewerbeschein Kosmetik, Notifizierung etc. ist nötig. Bei der alten Poollösung (böse Zungen behaupten die Poollösung war auch damals nicht rechtlich korrekt) war ja nichts davon nötig. Dass das nicht so bleibt war nur logisch. Und nicht wundern, bei den meisten kommen nach Einreichung die Behörden zum Räumlichkeiten kontrollieren vorbei ... Da Propolis bei sehr vielen Mitbürgern als Kontaktallergen wirkt, ist das aber nur logisch. Propolis ist in der Hinsicht nicht zu unterschätzen.
      Das mit sauberen Räumlichkeiten,Datenblätter usw. wusste ich , aber das mit dem Gewerbeschein ist mir neu für die 2 Salben.
      :winken
      LG
      Herbert
    • das ist wie so vieles in der Imkerei ein "Graubereich"
      einiges wird bei Kontrollen übersehen
      wenn Du groß in Kosmetik einsteigst und das ausschaut als würdest Du Cremen und Seifen in großer Menge auf den Markt bringen kommst um ein Gewerbe nicht herum
      je nach zuständigem Lebensmittelinspektor ist das "übersehen" mehr oder weniger ausgeprägt -- in manchen Regionen auch gar kein Spielraum, Graz war da immer gefürchtet soweit ich weiß.
      Viel gefährlicher als eine Kontrolle ist aber der Mitbewerb der natürlich sehr darauf bedacht ist dass niemand Kosmetikartikel ohne alles drum und drann in Umlauf bringt.
      Ehrlich gesagt - ich würds lassen - wegen der paar Euros zahlt sich das nicht aus was zu riskieren. Ich habe das zwar auch alles mal notifiziert, aber in echt ist es mir zu riskant und aufwändig und steht in keiner Relation zu den zu erwartenden Einnahmen.
      Liebe Grüße

      Abnormal
    • abnormal schrieb:

      das ist wie so vieles in der Imkerei ein "Graubereich"
      einiges wird bei Kontrollen übersehen
      wenn Du groß in Kosmetik einsteigst und das ausschaut als würdest Du Cremen und Seifen in großer Menge auf den Markt bringen kommst um ein Gewerbe nicht herum
      je nach zuständigem Lebensmittelinspektor ist das "übersehen" mehr oder weniger ausgeprägt -- in manchen Regionen auch gar kein Spielraum, Graz war da immer gefürchtet soweit ich weiß.
      Viel gefährlicher als eine Kontrolle ist aber der Mitbewerb der natürlich sehr darauf bedacht ist dass niemand Kosmetikartikel ohne alles drum und drann in Umlauf bringt.
      Ehrlich gesagt - ich würds lassen - wegen der paar Euros zahlt sich das nicht aus was zu riskieren. Ich habe das zwar auch alles mal notifiziert, aber in echt ist es mir zu riskant und aufwändig und steht in keiner Relation zu den zu erwartenden Einnahmen.
      mal schauen , ist ja eh ein freies Gewerbe, muss mich mal erkundigen was da für Kosten auf mich zukommen.
      :winken
      LG
      Herbert
    • Hallo Herbert,
      nähere Info findest du bei der WKO. Kosmetikartikelerzeuger gehört zum chemischen Gewerbe.
      WIFI Wien bietet diesbezüglich Kurse an, danach kannst auch Seifen herstellen.
      Das Finanzamt ist für deine Abgaben (Einkommenssteuer, MwSt) zuständig.
      Der Imkerbund will keine schlafenden Hunde wecken.

      Mir persönlich ist das Ganze zu aufwendig!
      lg Manfred
    • Der Satz der Imkerbund will keine schlafenden Hunde wecken klingt lustig, beschreibt die Situation aber korrekt.

      Ich wollte das damals im Facharbeiter ein wenig deutlicher erklärt haben (ist ein paar Jahre her), Antwort war in etwa man wisse das mit Gewerbe, Finanzamt etc. aber besser nicht bei der Ages, Ministerium und Finanzamt nachfragen. Jedes mal fragen ist es nachher blöder wie vorher ...
    • ImkerHerbert schrieb:

      Hallo manfred ,
      Erzeugung von kosmetischen Artikeln ist ein freies Gewerbe und du brauchst keinen Kurs.
      Ja, da hast du recht, verpflichtend ist der Kurs nicht, du kannst dieses Gewerbe auch ohne Kurs anmelden.

      ImkerHerbert schrieb:

      Interessant wäre eine Adresse die es wirklich weiß , Imkerbund?WKO?Finanzamt?
      Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen erfährst du in diesem Kurs.
      lg Manfred
    • Der Hund liegt im Detail und kann nicht allgemeingültig, sondern nur individuell festgestellt werden.

      Es muss der Charakter eines landwirtschaftlichen Betriebes erhalten bleiben. Der Übergang ist fließend. Spätestens wenn Du die oft geforderten Reinräume für Kosmetikverarbeitung ausbaust und entsprechende Mengen realisierst ist das kein landwirtschaftlicher Betrieb mehr: -- Auch wirst Du dann die entsprechende Menge produzieren und vor allem absetzen müssen damit sich das auch lohnt und damit wird das ganze auch nicht einer Landwirtschaft unterzuordnen sein. Wenn Du es schaffst das so klein und Hobbymäßig zu machen dass Du es dem landwirtschaftlichen Betrieb unterordnen kannst wirst Du immer im Graubereich bleiben ("mit an Fuas in Häfn") und auf den guten Willen eines etwaigen Kobntrollors angewiesen sein.

      Wenn Du`s ernst meinst wird's im Endeffekt dann wie bei mir, dass die Landwirtschaft/Imkerei zum Hobby wird und das Gewerbe zum Hauptgeschäft. Langfristig kann ich auch fix sagen dass damit auch die Zeit dorthin fließt wo die Einnahmen zu erwarten sind und das Hobby auf der Strecke bleibt. Oder das Geschäft wird nicht richtig laufen und sich kaum lohnen.

      Deshalb rät auch jeder nur nirgends Staub aufzuwühlen. Dadurch werden die Graubereiche und etwaige Schlupflöcher geschlossen.
      Liebe Grüße

      Abnormal

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von abnormal ()

    • Rechtlich wurden die Schlupflöcher eigentlich 2017 geschlossen. Seit dem braucht es einen Gewerbeschein. Als Landwirtschaftliches Nebengewerbe funktioniert es aus verschiedenen Gründen nicht mehr. Damit ist die alte Poollösung vorbei. Das ist der Grund wieso im Imkerbund da alle auf Tauchstation sind und man lauter ausweichende Antworten erhält (Auskunft im Erwerbsimkerbund ist einfach: Gewerbeschein nötig, aus!) und wieso ich in Wien am Markt schon Imker mit selbstgemachter PropolisSCHUHcreme gesehen habe. Denen war es klar, dass sie das nur noch mit Gewerbeschein machen dürfen, also verkaufen sie jetzt Schuhcreme (das war Ende 2017) ... naja.