Privatpersonen ist das Verkaufen von Tieren im Internet untersagt

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    • @abnormal Also in der Kundmachung des Finanzministeriums steht "Umsatz", nicht Gewinn. Die Höhe des Umsatzes spielt bei Honig, Wachs und Ropropolis keine Rolle, da geht es nur um den Punkt ab 50 Völker. Bei den anderen Produkten (Bienenköniginnen, Völker, Met, Gelee Royale etc. werden ausdrücklich angeführt) steht aber in der Kundmachung des Bundesministeriums für Finanzen über die Bewertung von Imkereien GZ: BMF-010202/0109-VI/3/2014 eine "Umsatz"grenze von 1.500€ im Jahr. Das ist die aktuelle für Imkereien gültige Bestimmung die die Finanzämter anzuwenden haben.
    • ja, da geht es um pauschalierte Betriebe. Es steht jedem jedoch frei eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder eine Buchhaltung zu führen mit welcher der Gewinn ermittelt werden kann. In AT wird grundsätzlich das Einkommen besteuert, nicht der Umsatz (von dem genannten Umsatz werden dann wieder pauschaliert Ausgaben in Abzug gebracht bevor besteuert wird...). Ob es wirklich Sinn macht sich auf die Pauschalierung zu verlassen oder ob man da drauf zahlt muss jeder selber entscheiden. Ich behaupte dass jeder Kleinbetrieb der wirklich alle Kosten berücksichtigt kräftig draufzahlen würde. Soferne natürlich überhaupt irgendwelche Grenzen überschritten werden ;) -- schon das dürfte mit den bearbeiteten Produkten die in der Pauschale enthalten sind für den kleinen Hobbyimker nicht so einfach sein.

      Was ich meine ist - solange man nachweisbar keinen Gewinn macht, braucht man auch vor einer Besteuerung keine Angst zu haben. Das man dann möglicherweise das auch mit geeigneten Mitteln beweisen muss ist aber auch klar (--> nix "Pauschalierung").
      Liebe Grüße

      Abnormal